123recht.net Rechliches WörterbuchInsolvenzZahlungsunfähigkeit
123recht.net Rechliches WörterbuchInsolvenzmasseDas gesamte Vermögen, das dem Schuldner zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens gehört und das er während des Verfahrens erlangt. Ausgenommen von der Insolvenzmasse sind die Gegenstände, die im Sinne von § 36 InsO nicht Gegenstand der Zwangsvollstreckung sind.
123recht.net Rechliches WörterbuchInsolvenzordnungInsO - Regelt das Insolvenzverfahren, das der Befriedigung der Gläubiger dient, indem das Vermögen des Schuldners verwertet und der Erlös verteilt wird ... Neben der Verwaltung und Verwertung der Insolvenzmasse regelt die Insolvenzordnung auch die Restschuldbefreiung, d.h. die Befreiung von restlichen Verbindlichkeiten des Schuldners
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