123recht.net Rechliches WörterbuchAngebotEin Angebot ist eine Erklärung mit dem Willen, sich rechtlich zu binden. Es enthält die wesentlichen Vertragsbestandteile (etwa Bezeichnung der Kaufsache und des Preises) und braucht nur noch mit "Ja" (Annahme) oder "Nein" beantwortet zu werden
123recht.net Rechliches WörterbuchAufgebotDie von einem Gericht ergehende Aufforderung, Rechte (etwa Forderungen in Geld) innerhalb einer gewissen Frist anzumelden. Nach Ablauf der Frist verfallen nicht angemeldete Rechte. Insbesondere bei Erbansprüchen relevant
123recht.net Rechliches WörterbuchAufgebotsverfahrenAufgebot bezeichnet die von einem Gericht ergehende Aufforderung, Rechte (etwa Forderungen in Geld) innerhalb einer gewissen Frist anzumelden. Nach Ablauf der Frist verfallen nicht angemeldete Rechte (relevant insbesondere bei Erbansprüchen).
Das Aufgebot wird innerhalb des Aufgebotsverfahrens durchgeführt. Aufgebotsverfahren ist Sache des zuständigen Amtsgerichts
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