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123recht.net Rechliches Wörterbuch
Angebot
Ein Angebot ist eine Erklärung mit dem Willen, sich rechtlich zu binden. Es enthält die wesentlichen Vertragsbestandteile (etwa Bezeichnung der Kaufsache und des Preises) und braucht nur noch mit "Ja" (Annahme) oder "Nein" beantwortet zu werden

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Aufgebot
Die von einem Gericht ergehende Aufforderung, Rechte (etwa Forderungen in Geld) innerhalb einer gewissen Frist anzumelden. Nach Ablauf der Frist verfallen nicht angemeldete Rechte. Insbesondere bei Erbansprüchen relevant

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Aufgebotsverfahren
Aufgebot bezeichnet die von einem Gericht ergehende Aufforderung, Rechte (etwa Forderungen in Geld) innerhalb einer gewissen Frist anzumelden. Nach Ablauf der Frist verfallen nicht angemeldete Rechte (relevant insbesondere bei Erbansprüchen).
Das Aufgebot wird innerhalb des Aufgebotsverfahrens durchgeführt. Aufgebotsverfahren ist Sache des zuständigen Amtsgerichts

Weitere "Gebot" Wörterbuchtreffer

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