123recht.net Rechliches WörterbuchFormularEin Formular ist eine arbeitsvorbereitende Vervielfältigung, die durch hand- oder maschinenschriftliche Eintragungen ergänzt wird
123recht.net Rechliches WörterbuchSchriftformEin besonderes Formerforderniss. Schriftform bedeutet, dass eine Erklärung eigenhändig unterschrieben werden muss. Unerheblich ist, ob die Erklärung von dem Unterzeichner selbst verfasst wurde oder ob es sich um bei der Erklärung um Maschinenschrift handelt, entscheidend ist allein die eigenhändige Unterschrift darunter
123recht.net Rechliches WörterbuchTextformEin in Schriftzeichen lesbare Erklärung, die zur dauerhaften Wiedergabe geeignet ist und die Person des Erklärenden erkennen lässt. Der Abschluss der Erklärung muss durch Nachbildung der Namesunterschrift oder anders erkennbar gemacht werden, vgl. 126b BGB. Eine normale Email, die vom Empfänger auf seinen Rechner geladen wurde, genügt der Textform
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