123recht.net Rechliches WörterbuchErbeErbe ist, wer beim Tod einer Person Nachfolger von Rechten und Pflichten des Erblassers wird
123recht.net Rechliches WörterbuchErsatzerbeBei der Erbeinsetzung ist immer zu bedenken, dass der eingesetzte Erbe vor dem Erbfall selbst versterben kann, nach dem Erbe dieses ausschlägt oder ähnliches. Für diesen Fall kann im Testament ein Ersatzerbe bestimmt werden
123recht.net Rechliches WörterbuchGesellschafterbeschlussEntscheidung der Gesamtheit der Gesellschafter einer Personen- oder Kapitalgesellschaft, meist durch einfache Mehrheit
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