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Frage geschrieben am 22.11.2011 19:20:51

selbstgenutztes Wohneigentum

Rechtsgebiet: Versicherungsrecht, Privatversicherungsrecht | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 643
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Guten Tag
Ich bin Eigentümerin eines Einfamilienhauses, welches ich mit meinen Kindern mehrere Wochen im Jahr (Ferienzeiten)bewohne. Die restliche Zeit ist es ausschließlich meiner Mutter unentgeltlich zu Wohnzwecken überlassen. Mieteinnahmen gibt es keine. Falls nun von diesem Grundstück bzw. dem Haus aus eine andere Person zu Sach- oder Personenschaden kommen sollte - wäre dies dann ggf.über meine Privathaftpflichtversicherung abgedeckt?
In den Versicherungbedingungen ist folgendes zu lesen: "Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht...als Inhaber eines im Inland gelegenen Einfamilienhauses...sofern es vom Versicherungnehmer ausschließlich zu Wohnzwecken verwendet wird.."
Das Haus wird -wie gesagt- nicht vermietet und nur zu o.g. Wohnzwecken genutzt. Wie könnte man ggf. bei der Versicherung argumentieren?
Vielen Dank vorab


Antwort geschrieben am 22.11.2011 20:19:00
Rechtsanwalt Ingo Driftmeyer
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Sehr geehrter Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage!


Nachfolgend möchte ich gerne unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung sowie Ihres Einsatzes Ihre Frage wie folgt beantworten:

Die Klausel in den Versicherungsbedingungen hat in erster Linie den Zweck, privat genutzte Immobilien von gewerblich genutzten zu unterscheiden.

Es kommt also darauf an, ob Sie als Inhaberin/Eigentümerin der Immobilie diese zu anderen als Wohnzwecken nutzen. Dies ist nach Ihren Angaben nicht der Fall.

Da Sie das Objekt auch nicht als Gewerbeobjekt an Dritte vermietet haben, ist die Haus – und Grundstückshaftpflicht für vom Haus oder Grundstück ausgehende Schäden in Ihrer Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen.

Dass Ihre Mutter sonst in dem Haus lebt ist danach unschädlich, da dies einer Nutzung zu Wohnzwecken nicht entgegensteht.

Ich empfehle Ihnen,dies gegenüber dem Versicherer geltend zu machen und sich ggf. schriftlich von ihm bestätigen zu lassen, dass Schäden zu Lasten Dritter durch Grundstück/Haus mitversichert sind.

Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute!


Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen:

Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann.

Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Driftmeyer
Rechtsanwalt

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Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 22.11.2011 22:02:21

Danke für die rasche Antwort - nur noch einmal zum Verständnis: daß ich nicht "höchstpersönlich" als Versicherungsnehmer das ganze Jahr über in dem Haus wohne widerspricht also Ihrer Meinung nach nicht den gen. Klauseln der Privathaftpflichtversicherung -..vom Versicherungsnehmer...zu Wohnzwecken verwendet...?
Wäre das Haus vermietet , bräuchte ich ja wohl eine Haus- und Grundstückshaftpflichtversicherung?
Vielen Dank nochmals
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 23.11.2011 13:40:15

Sehr geehrte Ratsuchende,

auf Grund eines auswärtigen Termins in den Vormittagsstunden komme ich leider erst jetzt zu Ihrer Nachfrage.

Diese beantworte ich gern wie folgt:

1. Korrekt ist, dass ein Haus mit vermieteter Wohnung zusätzlich über eine separate Haus-und Grundbesitzerhaftpflicht zu versichern wäre.
Solange keine Vermietung vorliegt umfasst die Privathaftpflichtversicherung den Deckungsschutz einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht mit.
Dass keine Eigennutzung durch Sie während des ganzen Jahres stattfindet, steht dem m.E. nicht entgegen.

Dass keine Vermietung und keine gewerbliche Nutzung vorliegen, ist dabei entscheidend.

2. Bei vielen Versicherern sind sogar Ferienhäuser und Einfamilienhäuser mit vermieteter Einliegerwohnung mitversichert.

Sollte Ihr Versicherer die Deckung für vom Haus/Grundstück ausgehende Schäden nicht bestätigen wollen, kann empfehlenswert sein, zu einem Anbieter mit entsprechenden Einschlüssen zu wechseln.


Ich hoffe, ich konnte Ihre Nachfrage hiermit beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Driftmeyer
Rechtsanwalt


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