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Frage geschrieben am 13.08.2009 12:35:59

schufaeintrag vor ablauf 3 jahre frist löschen

Rechtsgebiet: Insolvenzrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3543
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Hallo, habe mal hier ein " kleines " Problemhen. Arbeite gerade bei einem Arbeitgeber in Bremen, habe zur Zeit noch Zeitvertrag der läuft am 29.10.09 aus. Damit mein Vertrag in unbefriestet verlängert wird muss ich bei dem gleichen Arbeitgeber die Stelle in Bremerhaven annehmen, da er die Leute in Bremerhaven braucht.
Wollte vor kurzem eine Wohnung in Bremerhaven Mieten mir wurde aber abgesagt. Weil ich in der Schufa 2 Einträge habe ( 670 und 1400€), die sind zwar seit ca. 1 Jahr als erlädigt vermerkt, werden aber immer noch als negativ angesehen.
Meine frage ist, ob es die möglichkeit besteht beide Einträge vor ablauf der 3 Jahre frist zu löschen. Wenn ja wie, und wenn ich Briefe an die Firmen verschicken muss, wie sollen die aussehen damit ich erfolg habe ( am besten ein Musterbrief ) ?
Danke.


Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 13.8.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 13.08.2009 13:33:06
Rechtsanwalt Johannes Hilmes
Friedrich-Ebert-Strasse 4, 34117 Kassel, Tel: 0561-47396600, Fax: 0561-47396609
englisches Gesellschaftsrecht, GmbH-Recht, Zivilrecht, Existenzgründungsberatung, Insolvenzrecht
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Sehr geehrter Rechtssuchender,

gerne beantworte ich Ihre Fragen unter Berücksichtigung des Einsatzes und der von Ihnen erteilten Informationen. Bitte beachten Sie, dass dies eine umfassende Beurteilung der Angelegenheit nach Sichtung aller Unterlagen durch einen Rechtsanwalt niemals ersetzen kann.

Zunächst bitte ich um eine Mitteilung, ob die Einträge von den Unternehmen direkt vollzogen wurden durch Einmeldung in die SCHUFA oder diese Unternehmen öffentliche Einträge (zum Beispiel die "Eidesstattliche Versicherung") im Rahmen der Zwangsvollstreckung erzeugt haben.

Aufgrund Ihrer Informationen gehe ich zunächst davon aus, dass es sich um eigens durch die Unternehmen gemeldete Einträge handelt, da Sie u.a. von einem "Erledigungsvermerk" sprachen, die es bei öffentlichen Einträgen nicht wirklich gibt. Öffentliche Einträge, die auch Bestandteil der Daten im Schuldnerregister sind, können nach Zahlung quasi rückstandsfrei beseitigt werden. Bei berechtigten Einmeldung von SCHUFA-Vertragspartner beträgt die Löschungsfrist in der Tat drei Jahre. Eine Löschung können leider nur die Unternehmen selbst vornehmen. Oftmal wird von diesen fälschlicherweise behauptet, einen einmal eingemeldeten Vorgang könne man nicht löschen. Das ist nicht zutreffend, da ich solche Löschungen schon einige Male im Rahmen von Verhandlungen erwirkt habe. Etwas ungünstig ist dabei leider die Tatsache, dass Sie bereits gezahlt haben. Möglicherweise sieht das Unternehmen keinen Vorteil mehr aus der vollständigen Löschung. Frage Sie doch erst einmal telefonisch an, ob grundsätliche Bereitschaft entsteht. Wenn dort geblockt wird, sollten Sie sich einen Kollegen heranziehen. Wie bereits erwähnt kommt es auf das Verhandlungsgeschick an, einen Rechtsanspruch haben Sie wahrscheinlich nicht!



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