schufaeintrag mit titulirung löschen
| 20.07.2010 17:25
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Generelle Themen
Beantwortet von
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wie kann ich ein titulierteneintrag in der schufa löschen?(schuld ist schon seit 03/2008 ausgeglichen)ich habe schon bei meinen zuständigen amtsgericht den eintrag in dem schudlnerverzeichnes löschen lassen und bei der schufa einen antrag (mit dem schreieben vom gericht das alles gelöscht ist)zu löschung des eintrages gestellt. aber die schuffa weigert sich den eintag zu löschen und behart auf die drei jahre warte frist.
mfg
Tilo
20.07.2010 | 17:41
Antwort
von
Rechtsanwalt Gerhard Raab
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Sehr geehrter Fragesteller,
zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
1.
Grundsätzlich müssen SCHUFA-Einträge nach Ablauf bestimmter Fristen gelöscht werden. Wann die Löschung zu erfolgen hat, hängt vom Grund der Eintragung ab.
So werden Daten über eine nicht vertragsgemäße Abwicklung von Geschäften, nach drei Jahren gelöscht, wenn die Forderungen beglichen worden sind. Die Daten aus den Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte (Eidesstattliche Versicherung, Haftbefehl) werden ebenfalls nach drei Jahren gelöscht.
Aus Ihrer Sachverhaltsschilderung geht nur hervor, daß gegen Sie eine titulierte Forderung (z. B. Urteil, Vergleich, Vollstreckungsbescheid) bestanden hat. Ich gehe davon aus, daß aus dem Titel vollstreckt worden ist und daß Sie ggf. die eidesstattliche Versicherung abgegeben haben.
Sie sollten der SCHUFA nachweisen, daß das Amtsgericht die Eintragungen gelöscht hat. Dann wird die SCHUFA die Daten vorzeitig löschen. D. h. Sie schreiben die Schufa an und fügen eine Bestätigung des Amtsgerichts über die Löschung der Daten aus der Schuldnerkartei bei.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
Rechtsanwalt.
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Nachfrage vom Fragesteller
20.07.2010 | 17:53
ich habe der schufa ja nachgewiesen das das Amtsgericht die eintragung gelöscht hat . in dem ich eine bestätigung des amtsgerichts über die löschung der daten aus der schuldenerkatei bei gelegt habe.Trotzdem weigert sich die schufa den eintrag zu löschen.
das habe ich doch in klammern geschrieben
Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt
20.07.2010 | 19:52
Sehr geehrter Fragesteller,
lassen Sie sich ggf. vom Gläubiger schriftlich bestätigen, daß die Forderung getilgt wurde. Sie sagen nicht, welche Art von Bescheinigung Sie dem Schreiben an die Schufa beigefügt haben. Sie brauchen eine Löschungsurkunde, die Sie beim Amtsgericht beantragen können.
Mit freundlichem Gruß
Gerhard Raab
Rechtsanwalt