Frage geschrieben am 08.06.2011 12:50:02schlußerschließungskosten
Rechtsgebiet: Verwaltungsrecht | Einsatz: € 51,00 | Status:
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Vor 11 Jahren erhielten wir die 1. Teilrechnung über den letzten Erschließungsaufwand (Strasse und Verteiler), der lt. tel. Auskunft damals bei ca. 50% der Gesamtaufwendungen liegen würde. Seitdem wurde nach und nach von der Stadt weiter gebaut, je nach Lust und Laune(Kassenlage?). Heute, 11 Jahre weiter, belaufen sich die sog. restlichen Erschließungskosten lt. tel. Aussage über einen Makler auf einen ähnlichen Wert, allerdings in €, also eine Verdoppelung des 1. Erschließungsbetrages. Muß das in Hessen hingenommen werden?