schengen visa - heirat - aufenthaltserlaubniss - steuer
23.12.2008 15:14 |
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Ausländerrecht
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Rechtsanwalt Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Maximilian A. Müller
Meine Freundin aus der Karibik ist November mit einem Schengen Visum nach Deutschland eingereist.
Hier haben wir dann gemeinsam entschieden, kurzfristig zu heiraten.
Die Heirat fand vor einigen Tagen in Dänemark statt, sehr unkompliziert und zeitnahe.
Anschließend haben wir die Eheschließung in Deutschland bei der örtlichen Kommune in NRW gemeldet und auch um die Änderung der Lohnsteuerklasse gebeten.
Hierbei wurde uns gesagt, dass dies nur möglich sei, wenn meine Frau auch hier gemeldet sei. Gesagt – getan, also habe ich meine Frau angemeldet, wobei man mir jedoch mitteilte, dass ich sie wieder abmelden müsse, sobald sie zurückfliegt (einschl. erneuter Änderung der Steuerklasse)! - Das Ganze verwirrt mich sehr!
Ursprünglich hatten wir angedacht, dass meine Frau nach Ablauf des Schengen Visums regulär zurückreist, um anschl. eine Familienzusammenführung herbeizuführen (um evtl. Konflikten mit den Ausländerbehörden aus dem Weg zu gehen).
Vielleicht ist es jedoch sinnvoller (auch aus steuerlicher Sicht), gleich jetzt in Deutschland eine Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen?!
Hat dies Aussicht auf Erfolg oder muss meine Frau in jedem Fall zurückreisen? Was ist generell zu beachten? Müssen zeitliche Fristen eingehalten werden (nach der Hochzeit, Jahreswechsel)?
Haben wir eine Chance, von den steuerlichen Vorteilen für Verheiratete für das Jahr 2008 zu profitieren (Wechsel der Steuerklasse für 2008)?
Vielen Dank!









