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Frage geschrieben am 17.03.2009 20:53:50

schadenersatz wegen falscher mitteilung

Rechtsgebiet: Schadensersatz | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1800
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 135 weitere Antworten zum Thema Schadenersatz.
Sehr geehrte Damen und Herren Rechtsanwaelte,
Am besten fange ich direkt mit dem Grund an,warum ich Ihre Hilfe brauche.Weil es lang ist ,versuche ich eine deutliche Zusammen-
fassung zu machen .Ich hoffe,das Sie mir helfen koennen.Ich weiss nicht mehr,an welche Tuer ich klopfen soll.Es geht um Schaden-
ersatz.Ich bin aus Krankheitsgruenden damals vorzeitig in den Vor-
ruhestand geschickt worden.Damals im Jahre 1998 versicherte uns
eine Sachbearbeiterin von der Bundespost muendlich,das wir auch in Mauritius (wo ich mit meiner Frau und unseren beiden Kindern
wohne) weiter Kindergeld bekommen wuerden.Trotzdem warteten
wir bis wir die schriftliche Bestaetigung erhalten hatten,um sehr
wichtige Entscheidungen zu nehmen ,und sogar welche ,die die
Zukunft betrafen. Zum Beispiel
1. Meine Frau hat in Deutschland bei ihrer Arbeit gekuendigt.
2.Wir hatten in Mauritius bei der Bank einen Kredit aufgenommen
um zu bauen .
3.Wir hatten unsere Wohnung in Deutschland aufgeloest.
4.Alle unsere Moebel hatten wir hierher geschickt.
5.Saemtliche Versicherungen hatten wir gekuendigt,sogar eine
Rechtschutzversicherung.
6.Meine Tochter hat ihr Abitur bestanden,und sie kann hier nicht
studieren,da sie kein Kindergeld bekommt,also auch kein Bafoeg.
7.Anfang dieses Jahres kam der naechste Schaden.Meine Kranken-
kasse schrieb mir ,da meine Kinder nicht mehr Kindergeld berech-
tigt sind ,wuerden sie laut Satzung aus der k- Kasse ausge-
schlossen.Und das hatte ich erst erfahren,nachdem ich die Rech-
nung fuer die Zahnspange meiner Juengsten Tochter reklamiert
hatte.Und das von Heute auf Morgen ohne Frist .Obwohl ,als die
Aelteste 18 geworden war,hatte ich bei der Kasse angerufen und
einer sagte mir,das sie darin bleiben koennte ,solange sie nicht
arbeitet.
Alle diese Punkte haben wir nach dem Brief gemacht.Wir koennen
alles schriftlich belegen .Sehen Sie selber ,wieviel Schaden hat
dieser Brief angerichtet.Waere er damals negativ ausgefallen,
haetten wir Deutschland NIE verlassen.Wir haetten unseren Kindern
das nie angetan .Dieses Geld war bei uns eingeplant.Wir fuehlen
den Schaden immer noch .
Koennen wir Schadenersatz fordern,aufgrund des vorgenannten
Schadens?
Vermutlich brauchen wir einen Brief mit Schadenersatzparagraphen.
Ich bin seit 2007 in Frage einen Anwalt.de wegen Kindergeld.
In unseren ersten 3 Jahren hier haben wir weiter Kindergeld bekommen,welches dann auf einmal (in 2001) gestrichen wurde.
Um den Grund der Ablehnung zu erfahren ,rief ich dort sofort an,und
erfuhr,es wuerde mir nicht zustehen.Zu der Zeit wusste ich noch nichts von Anwaelten im Internet.Wir sind bis zum Finanzgericht
Muenchen gegangen und haben dort leider auf Rat der Richterin
unsere Klage zurueckziehen muessen.
In der Hoffnung auf eine gute Antwort verbleibe ich mit
freundlichen Gruessen


Hinweis:
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 17.3.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 17.03.2009 21:32:54
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Robert-Perthel-Str. 45, 50739 Köln, Tel: 022180137193 , Fax: 022180137206
Familienrecht, Zivilrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht, Verkehrsrecht
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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Basis Ihrer Angaben gerne wie folgt beantworten möchte:

Grundsätzlich kann eine falsche Auskunft einer Behörde einen Amtshaftungsanspruch nach § 839 BGB begründen. Ebenso kann ein vertraglicher Schadensersatzanspruch bestehen, wenn der Arbeitgeber eine falsche Auskunft erteilt und daraufhin Vermögensdispositionen erfolgen, die bei korrekter Auskunft unterblieben wären.

Ob in Ihrem konkreten Fall ein Schadensersatzanspruch besteht, lässt sich so pauschal nicht sagen. Dazu müssten die Unterlagen konkret geprüft werden. So ist zum Beispiel nicht klar, weshalb Sie sich an eine Mitarbeiterin der Post gewendet haben - die Post ist für Kindergeldzahlungen nicht zuständig.

Insofern wäre zu klären, in welcher Funktion die Mitarbeiterin der Post seinerzeit die Zusicherung gemacht hat und ob diese vorbehaltlos und rechtlich verbindlich erfolgen sollte.

Ich empfehle Ihnen, einen Anwalt mit der konkreten Prüfung des Sachverhaltes zu betrauen, dem Sie die Unterlagen vorlegen.

Ich weise aber darauf hin, dass ein Schadensersatzanspruch möglicherweise verjährt ist, wenn die falsche Auskunft bereits 1998 erteilt wurde. Auch dies wäre aber konkret zu prüfen - der Sachverhalt gibt dafür zu wenig her.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und stehe Ihnen für Rückfragen selbstverständlich gerne zur Verfügung.



Mit freundlichen Grüßen

A. Schwartmann
Rechtsanwalt



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Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 19.03.2009 10:00:31

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
Danke fuer die schnelle Antwort.Ich habe noch eine Frage auf dem
Herzen.Erstmal eine Richtigstellung des voran gegangenden Mails.
1.Ich war nicht konkret genug.Die Sachbearbeiterin der Post war von
der Familienkasse.Bei der Post wird das Kindergeld durch die Fam-
ilienkasse gezahlt .
2.Wir hatten diesen Brief von der Familienkasse zwar 1998 bekom-
men,aber bis 2001 Kindergeld hier bekommen.Es bestand von unserer Seite deshalb kein Grund dagegen vorzugehen.Nachdem
ich Heute auf Morgen kein Kindergeld mehr bekam ,schrieb ich dort 2001 hin und bekam zur Antwort,es wuerde mir nicht zustehen nach
dem Bundeskindergeldgesetz. Dagegen hatte die Sachbearbeiterin der Familienkasse mir 1998 geschrieben,es wuerde mir zustehen
nach dem Einkommensteuergesetz. Ich war verzweifelt und wusste
nicht mehr was ich tun sollte.Ich konnte die Zeit nicht 3 Jahre zurueckdrehen .Wir hatten schon eine neue Zukunft aufgebaut .Die
Kinder waren schon in der Schule.Auf grund dieser Umstaende
mussten wir unseren Lebensstandard und viele andere Dinge reduzieren .Ich hatte zu dieser Zeit keine Ahnung, ob ich dagegegen
etwas tun konnte.Erst 2007 wurde ich aktiv,nachdem ich von der Familienkasse angeschrieben wurde.Sie teilten mir mit das die Fam-
ilienzuschlaege fuer beide Kinder Rueckwirkend gestrichen worden sind.,weil ich kein KIndergeld bekommen wuerde .Desweiteren sollte
ich diese zurueckzahlen.Damit war ich total nicht einverstanden.
Deshalb kam ich damals zu Frag einen Anwalt.
Ab wann wird dieser Schadenersatzanspruch gezaehlt.Der Schaden startete erst 2001 und verfolgt uns bis heute.Wie sie selber sehen koennen.
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 19.03.2009 11:25:37

Vielen Dank für Ihre Nachfrage.

Ich sehe auch weiterhin die Verjährungsproblematik als gegeben an. Sie haben 2001 erfahren, dass die Auskunft der Sachbearbeiterin falsch war - ein etwaige Schadensersatzanspruch dürfte somit mit Ablauf des 31.12.2004 verjährt gewesen sein.

Diese Einschätzung beruht aber nur auf Ihrer Sachverhaltsschilderung - Sie sollten, wenn Sie es verbindlich wissen wollen, einem Kollegen vor Ort die schriftliche Korrespondenz zur Prüfung vorlegen.

Mit freundlichen Grüßen

A. Schwartmann

Bewertung der Antwort vom Fragesteller

schadenersatz wegen falscher mitteilung | Gesamtbewertung: 5/5 | Datum: 2009-03-21
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