sachverständigten gutachten wird von versicherung zu deren vorteil abgeändert.
24.11.2010 16:14 |
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Verkehrsrecht
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Rechtsanwalt LL. M. Mathias Drewelow
hallo wer hilft mir.
nach einem unverschuldeten Unfall an meinem audi a6 baujahr 1999 erhielt ich von einem von mir gewählten technischen sachverständigen ein gutachten.
gesamtsumme ohne mwst 2.563,56 e .mwst 487,08. schaden
3.290,00.euro
bei fiktiver abrechnung weil verkauf ansteht, erwartete ich 2.563.56 euro.
die versicherung überweist 1867,01 euro. differenz ist 696,55 .
die versicherung aus hannover stellt fest,das das fahrzeug gleichwertig
aber günstiger repariert werden kann.
meine rechtsschutzversicherung eigenbeteiligung 150 euro hat mir die wahl eines anwalts genehmigt.ohne prozesszusage.
habe ich eine chance die differenz durch anwaltsschreiben zu erhalten?
Trifft nicht Ihr Problem?
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