Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340576
zufriedene Nutzer
Frage geschrieben am 24.11.2010 16:14:58

sachverständigten gutachten wird von versicherung zu deren vorteil abgeändert.

Rechtsgebiet: Verkehrsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1274
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 25 weitere Antworten zum Thema Versicherung.
hallo wer hilft mir.
nach einem unverschuldeten Unfall an meinem audi a6 baujahr 1999 erhielt ich von einem von mir gewählten technischen sachverständigen ein gutachten.
gesamtsumme ohne mwst 2.563,56 e .mwst 487,08. schaden
3.290,00.euro
bei fiktiver abrechnung weil verkauf ansteht, erwartete ich 2.563.56 euro.
die versicherung überweist 1867,01 euro. differenz ist 696,55 .
die versicherung aus hannover stellt fest,das das fahrzeug gleichwertig
aber günstiger repariert werden kann.
meine rechtsschutzversicherung eigenbeteiligung 150 euro hat mir die wahl eines anwalts genehmigt.ohne prozesszusage.
habe ich eine chance die differenz durch anwaltsschreiben zu erhalten?


Antwort geschrieben am 24.11.2010 17:54:37
Rechtsanwalt LL. M. Mathias Drewelow
Am Kabutzenhof 22, 18055 Rostock, Tel: 0381 25296970, Fax: 0381 25296971
Familienrecht, Medizinrecht, Erbrecht, Versicherungsrecht, Sozialrecht
Bewertungen: 194
Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!


Sehr geehrter Fragesteller,

gern beantworte ich Ihre Frage unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie des Einsatzes wie folgt:


Die Frage der Abrechnung der fiktiven Reparaturkosten auf Gutachten-Basis ist an dieser Stelle umstritten.

Zum einen gibt es Urteile, nach denen der Geschädigte, der fiktive Reparaturkosten abrechnet, stets bei der Schadensberechnung die Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zu Grunde legen kann. So entschieden vom BGH Urteil vom 29. 4. 2003 – VI ZR 398/02 „Porsche-Urteil".

Andererseits werden teilweise von diesem Grundsatz Ausnahmen bei Reparaturen von Autos gemacht, welche älter als drei Jahre sind.

Bei diesen sei eine Schadensberechnung nach Stundensätzen der jeweiligen Fachwerkstatt nur dann vorzunehmen, wenn das KFZ permanent in einer Fachwerkstatt gewartet und auch repariert wurde. Ein entsprechender Nachweis wäre durch ein Scheckhaft zu führen.
Ist diese permanente Fachwerkstatt-Betreuung nicht nachweisbar, so kann es bei der Einforderung des noch ausstehenden Betrages Probleme geben, so LG Potsdam NJW 2008, 1392.

Es lassen sich auch andere Auffassungen zu Hilfe nehmen, nach denen auch bei älteren Fahrzeugen ohne Fachwerkstatt-Scheckheft der Schaden auf Fachwerkstatt-Basis reguliert werden kann.



Wenn Sie also nach den Chancen der Beitreibung durch einen Anwalt fragen, so kann ich Ihnen nur dazu raten den Restbetrag einzufordern.

Trotz eines gewissen Risikos stehen die Chancen stehen die Chancen zumindest 50:50 wobei Ihr Verfahrensrisiko bei der Höhe des Streitwertes überschaubar ist.


An dieser Stelle sei der Hinweis erlaubt, dass diese Internetplattform eine eingehende, rechtliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vielmehr der ersten rechtlichen Orientierung dienen soll.
Das Hinzufügen oder Weglassen von Informationen kann das Ergebnis der juristischen Bewertung beeinflussen und sogar zu einem völlig gegensätzlichen Ergebnis führen.

Gern können Sie mich bei Rückfragen oder einer gewünschten Interessenvertretung kontaktieren.




Mathias Drewelow
-Rechtsanwalt-

Am Kabutzenhof 22
18057 Rostock

fon: 0381 25296970
fax: 0381 25296971
mail: drewelow@mv-recht.de
web: http://www.mv-recht.de

So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt  



Im Verkehrsrecht letzten Monat:

16
beantwortete Fragen

 
durchschnittl. Bewertung
123recht.net ist Rechtspartner von:

340576
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97884
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Mehr zum Thema:
sachverständigten   gutachten   versicherung   vorteil   abgeändert.