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Hallo,
hier meine Frage:
ich will 50% Anteile in einer GmbH in der Krise kaufen oder besser: ich will mir das Recht diese Anteile zu kaufen zusichern.Dies muß innerhalb der nächsten Woche passieren.Auf die Schnelle läßt sich jedoch die Beschaffenheit dieser Gesellschaft nicht überprüfen und erhebliche Haftungsrisiken für Anteilerwerber sind nicht auszuschliessen. Ich möchte mit dem jetztigen GF diese Firma sanieren und weiter betreiben. Der jetzige GF hat mir auch angeboten , daß ich auch der zweite GF werde. Da ich nicht weiss, ob er alle seine gesetzliche Pflichten auch gegenüber dem FA in der Vergangenheit erfüllt hatte, kann ich auch als neue, zweite GF in die Haftung genommen werden. Das gefällt mir mässig.Daher beabsichtige ich Folgendes: Der verkaufswillige Gesellschafter soll mir ein Unwiderrufliches Kaufangebot für 50% der Anteile erteilen. Das Angebot soll 6 Monate laufen. Für diese Zeit soll er mir in dem selben Dokument unwiderrufliche Generallvollmacht erteilen ihn bei Gesellschafterversammlungen zu vertretten und die Anteile in seinem Namen auch an mich zu in dem Kaufangebot vereinbarten Bedingungen zu verkaufen. Er soll sich ferner verpflichten kein Gebrauch von seinem Besitz und Stimmrecht während der Laufzeit des Kaufangebots auszuüben. Gleichzeitg will ich , daß der GF mich zu einem Prokuristen mit Einzelprokura bestellt wobei zu meinem Wirkunskreis nicht die Vertretung vor FA und Sozialversicherungesbehörden gehören. Durch diese Vorgehensweise gewinne ich Zeit um zu sehen wie die Beschaffenheit dieser Gesellschaft wirklich ist und wenn ich feststelle, daß mit meinem neuen Partner die Zusammenarbeit Spass macht und wir beide Geld verdienen kann ich im zweiten Schritt die Anteile erwerben und GF werden ohne Haftugsrisiken einzugehen, die unnötig sind.Wer würde mir das entsprechende Unwiderrufliche rechtswirksame Kaufangebot mit Generallvollmacht vorbereiten?Vielleicht gibt es bessere Idee wie ich in der Firma wirken kann und mir Rechte sichern kann ohne unnötige Risiken einzugehen für den Fall , daß wir Erfolg haben? Vielleicht habe ich etwas übersehen?
Meine Frage gilt als beantwortet mit der Zusendung eines rechtssicheren Kaufangebotes mit Vertrettungsvollmacht für die notarielle Beurkundung.
