Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 55 weitere Antworten zum Thema Kinder.
mein Mann und ich sind Anfang 60, haben zwei Kinder und wollen unser Reihenhäuschen, welches wir vor 8 Jahren gekauft und total renoviert haben, evtl, an Kind 1 vererben. Schulden sind alle abbezahlt, aber Barvermögen ist auch nicht vorhanden, da wir beiden Kindern eine akademische Ausbildung ermöglicht haben. Jedoch befindet sich in unserem Haus eine wertvolle Eisenbahnanlage. Dazu kommt, das wir kind 1 bereits 2 akademische Ausbildungen finanziert haben, Kind 2 allerdings mit 1 Ausbildung gleich sehr erfolgreich war. Kind 2 wohnt im Ausland, Kind 1 würde das Haus, wenn es beruflich möglich ist,(wohnt und arbeitet 300 km entfernt)übernehmen. Wie verhalten wir uns gerecht, oder was müßte Kind 1 an Kind 2 ausbezahlen?, außerdem möchten mein Mann und ich uns erstmal gegenseitig zum Vollerben einsetzen, unabhängig davon, ob Pflichtteilsberechtigte Anspruchsberechtigt sind, wird der Überlebende von uns beiden allein erbenAntwort geschrieben am 19.01.2012 22:24:57 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwältin Simone Sperling
Enderstr. 59, 01277 Dresden, Tel: 0351/2699394, Fax: 0351 2699395
Fachanwalt Familienrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht
Bewertungen: 245
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ich darf Ihre Anfrage wie folgt beantworten:
Wenn Sie Kind 1 als Erbe für das Haus einsetzen und im weiteren kein Nachlass vorhanden ist, dann hat Kind 2 einen Anspruch auf Auszahlung des Pflichtteils bzw. Pflichtteilsergänzubgsanspruch i.H.v. 1/4 des Hauswertes zum Zeitpunkt des Erbfalls.
Man könnte dies zumindest teilweise durch eine Übertragung zum jetzigen Zeitpunkt umgehen und Sie könnten sich ein lebenslanges Wohnrecht eintragen lassen zur Absicherung.
Ich hoffe Ihre Anfrage hiermit beantwortet zu haben, gern können Sie von Ihrem Nachfragerecht Gebrauch machen.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Simone Sperling
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Betriebswirtin (HWK)
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Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 20.01.2012 11:05:14
vielen Dank für Ihre Antwort. Was ist, wenn Kind 1 ,das Haus zum jetzigen Zeitpunkt überschrieben bekommt, aber nach unserem Ableben nicht nutzen kann, welchen Anspruch hat dann Kind 2?
vielen Dank für Ihre Antwort. Was ist, wenn Kind 1 ,das Haus zum jetzigen Zeitpunkt überschrieben bekommt, aber nach unserem Ableben nicht nutzen kann, welchen Anspruch hat dann Kind 2?
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 20.01.2012 11:10:32
Ich darf Ihre Nachfrage wie folgt beantworten:
Sofern bis dahin 10 Jahre vergangen sind, hat Kind 2 keinen Anspruch. Innerhalb von 10 Jahren wird je Jahr aus 1/10 der Pflichtteil bzw. Ergänzungsansruch berechnet. Sie können jedoch auch einen Erbvertrag mit den Kindern schließen, in dem Sie das regeln, dass Kind 1 dem Kind 2 bei Nichtnutzung des Hauses an den Mieteinnahmen oder dem Verkaufspreis zu beteiligen hat.
Ich darf Ihre Nachfrage wie folgt beantworten:
Sofern bis dahin 10 Jahre vergangen sind, hat Kind 2 keinen Anspruch. Innerhalb von 10 Jahren wird je Jahr aus 1/10 der Pflichtteil bzw. Ergänzungsansruch berechnet. Sie können jedoch auch einen Erbvertrag mit den Kindern schließen, in dem Sie das regeln, dass Kind 1 dem Kind 2 bei Nichtnutzung des Hauses an den Mieteinnahmen oder dem Verkaufspreis zu beteiligen hat.
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