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Frage geschrieben am 18.03.2007 05:09:00

rechnung an eine firma in dubai wird nicht beglichen

Rechtsgebiet: Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Wettbewerbsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2106
hallo.
ich habe letztes jahr an eine firma in dubai eine rechnung für meine selbständige tätigkeit gestellt. rechnungsdatum ist etwa 10/2006. die forderung ist leider noch
immer nicht beglichen. seit monaten dreht sich das karussel so:
"das geld ist auf dem weg...äh, nein, jetzt gibt es gerade eine umstrukturierung bei der buchhaltung...also jetzt kommt´s dann...hm, ich weiß auch nicht, was die buchhalter da so machen...also, es ist jetzt angewiesen...jaja, nee, ich hab ja gesagt, da ist gerade etwas chaos, wegen der umstrukturierung...also jetzt aber wirklich...usw..."

mein problem ist: ich möchte mir diesen kunden nicht vergraulen, da in zukunft auch größere aufträge für mich möglich sind. wie sinnvoll ist eine "normale" mahnung oder ein anwaltliches schreiben? gibt es erfahrungen, wie in diesem kulturkreis auf solche maßnahmen reagiert wird?

vielen dank schon im voraus für die beantwortung der frage!


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Diese Antwort ist vom 18.3.2007 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 18.03.2007 09:36:56
Sehr geehrter Fragesteller,

zwar ist der vorderasiatische Kulturkreis von unserem verschieden, doch spielt dies meiner Erfahrung nach in der Geschäftswelt eine eher untergeordnete Rolle. Dies gilt so eigentlich für die gesamte Welt, ausgenommen einige tiefreligiöse bzw. unterentwickelte Enklaven, wozu Dubai mit Sicherheit nicht gehört. Insofern müssen Sie grundsätzlich davon ausgehen, dass Ihr Geschäftspartner entweder nicht professionell agiert (und daher immer wieder in "Engpässe" gerät) oder schlicht zahlungsunwillig ist. Beides muss Sie als Geschäftsmann "aufhorchen" lassen, gerade wenn man eine längerfristige Bindung anstrebt. So schön viele gutdotierte Aufträge auch sind, so wenig bringen sie, wenn der Gewinn "virtuell" bleibt, weil der andere nicht zahlt. Hinzu kommen dann regelmäßig Streitigkeiten, die letztlich eine solche Aquise oft als stategischen Fehlschlag entpuppen lassen.

Das was Sie schreiben klingt sogar eher danach, als ob Ihr Vertragspartner schlicht zahlungsunwillig/zahlungsunfähig ist. Diese Ausreden sind quasi Standard in solchen Fällen, insbesondere, wenn Argumente wie "Umstrukturierung" immer wieder pauschal gebraucht werden, ohne den Vertragspartner genauer in die konkreten Umstände einzuweihen.

Ich rate Ihnen daher folgendes: Versuchen Sie es nochmals im Guten und fragen Sie höflich an (damit richten Sie zumindest keinen Schaden an und üben weiter Druck aus). Versuchen Sie die (wahren) Hintergründe im Gespräch zu recherchieren, insbesondere, ob diese Firma möglicherweise zahlungsunfähig sein könnte. Damit können Sie vermeiden, viel Geld in die Verfolgung eines Anspruches zu investieren, der sich anschließend als nutzlos (weil unverwertbar) herausstellt. Bewegen Sie die Firma außerdem, zumindest eine gewisse Anzahlung als "goodwill" zu tätigen. Dies ist eine der besten Arten, einen zahlungswilligen von einem zahlungsunwilligen Schuldner zu differenzieren. Jemand der einen guten Willen hat, wird sich IMMER darauf einlassen, zumindest eine gewisse Anzahlung als Ausdruck guten Willens zu leisten, wenn er bereits längerfristig Schuldner ist.

Damit haben Sie dann genug des "Guten & Höflichen" getan und können eine härtere Gangart starten. Sie sollten die Sache dann einem Anwalt übergeben und mit anwaltlichem Schreiben abmahnen. Gern stehe ich Ihnen dafür zur Verfügung, wenn es soweit sein sollte.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen damit einen ersten Eindruck vermitteln.

Soweit aus dem Bereich www.frag-einen-anwalt.de heraus eine Kontaktaufnahme an mich persönlich gewünscht ist, bitte ich zunächst ausschließlich um Kontakt per E-Mail.

Mit freundlichen Grüßen

Schneider
Rechtsanwalt



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