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Frage geschrieben am 06.08.2010 19:04:58

rücklage

Rechtsgebiet: Mietrecht, Wohnungseigentum | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 848
müssen laufende Instandhaltungsarbeiten vom Rücklagenkonto bezahlt werden oder vom allgemeinen WEG-Konto?


Antwort geschrieben am 06.08.2010 19:34:38
Rechtsanwalt Dipl. Jurist Felix Hoffmeyer
Helenenstraße 42, 30519 Hannover, Tel: 0511 86699888, Fax: 0511 86699899
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Sehr geehrte Fragestellerin,

ein Rücklagenkonto einer WEG ist dazu da, um für größere gemeinschaftliche Reparaturen liquide Mittel zur Verfügung zu haben.
Dies muss allerdings jedes Mal ordnungsgemäß beschlossen werden und kann nicht "einfach so" passieren.

Von dem normalen laufenden Konto können kleinere Reparaturen bezahlt werden, da für die Verwendung dieser Gelder kein extra Beschluss notwendig ist.

Wenn sie noch weitere Fragen haben sollten, dann stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.

Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß

Felix Hoffmeyer
Rechtsanwalt

Doktorand an der Comenius University / Bratislava

Helenenstr. 42
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