Antwort geschrieben am 06.08.2010 19:34:38 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Dipl. Jurist Felix Hoffmeyer
Helenenstraße 42, 30519 Hannover, Tel: 0511 86699888, Fax: 0511 86699899
Strafrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht, Kaufrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht, Erbrecht, Verwaltungsrecht
Bewertungen: 376
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ein Rücklagenkonto einer WEG ist dazu da, um für größere gemeinschaftliche Reparaturen liquide Mittel zur Verfügung zu haben.
Dies muss allerdings jedes Mal ordnungsgemäß beschlossen werden und kann nicht "einfach so" passieren.
Von dem normalen laufenden Konto können kleinere Reparaturen bezahlt werden, da für die Verwendung dieser Gelder kein extra Beschluss notwendig ist.
Wenn sie noch weitere Fragen haben sollten, dann stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.
Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
Felix Hoffmeyer
Rechtsanwalt
Doktorand an der Comenius University / Bratislava
Helenenstr. 42
30519 Hannover
Tel: 0511 86699888
Fax: 0511 86699899
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