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Über die Internetplattform eBay wurde ein Artikel ersteigert. Der ersteigerte Kaufpreis beträgt 54,50 EUR. Diesen Betrag weist die eBay Mitteilung (Kaufabwicklung) auch aus. Der Verkäufer hat jedoch in seiner Artikelbeschreibung benannt, dass „Sobald die Auktion beendet ist wird zum Auktionsbetrag 400 EUR dazugezählt" wird. Nach Abschluss der Auktion hat der Verkäufer dann eine Mitteilung auf den Weg gebracht, dass 454,50 EUR zu zahlen ist.
Ebay wurde über diesen Vorgang informiert und stellt damit einen Verstoß gegen die AGBs fest, und wird sich dem Verkäufer annehmen. Wie mir mitgeteilt wurde hat dies jedoch keinen Einfluss auf den abgeschlossenen Kaufvertrag.
Habe ich nun einen rechtsgültigen Kaufvertrag über 54,50 EUR oder 454,50 EUR abgeschlossen?
Antwort geschrieben am 22.05.2011 11:33:23 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Damm 2, 26135 Oldenburg, Tel: 0441 26 7 26, Fax: 0441 26 8 92
Familienrecht, Kaufrecht, Strafrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 1019
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der Link zur Aution führt leider nicht weiter, da das Angebot dort entfernt worden ist.
Letztlich wird es darauf aber nicht mehr ankommen.
Denn hier gelten die Grundsätze der Verkaufsplattform und dort wird ausgeführt:
Jeder Bieter kann bei einer Auktion ein Maximalgebot abgeben. Das Maximalgebot stellt den Höchstbetrag dar, den der Bieter bereit ist, für den Artikel zu bezahlen.
Also ist Ihr Gebot entscheidend. Denn Sie als Bieter nehmen das Angebot durch Abgabe eines Gebots über die Bieten-Funktion an. Das bedeutet, dass allein die Bietfunktion entscheidend ist.
Und nach Ablauf der Auktion kommt dann zwischen Anbieter und Höchstbietendem ein Vertrag über den Erwerb des Artikels zustande, eben auf der Grundlage des Höchstgebotes.
Sofern Sie vorleistungspflichtig sind, überweisen Sie 54,50 Eur und setzen Sie eine Frist von 14 Tagen für die Lieferung.
Danach sollten Sie einen Kollegen vor Ort beauftragen, die Lieferung dann durchzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
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