Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 86 weitere Antworten zum Thema Krankenversicherung.
hallo,
ich habe eine frage ich bin selbständig und bin 25 jahre. bin seit 2008 nicht mehr familienversichert also gar nicht mehr.
jetzt will ich mich aber versichern da es ja seit 2 jahren auch pflicht ist.
leider bekam ich bis jetzt nur absagen da ich nen neg. schufa eintrag habe.
und wenn ich zurück zur gesetzlichen will dann sagte der berater müsste ich die beiträge insgesamt für die zeit in der ich net versichert wahr zurückzahlen sonst habe ich kein anspruch auf volle leistung stimmt das?
das wären bei mir ca. 15 000 euro das geld habe ich aber überhaupt nicht.
was soll ich machen was kann ich tun?
bitte helfen sie mir in sehr verzweifelt.
Antwort geschrieben am 14.08.2011 22:26:53 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwältin Maike Domke
Blücherstraße 64, 25336 Elmshorn, Tel: 041217891138, Fax: 041217894976
Familienrecht, Sozialrecht, Arbeitsrecht, Erbrecht, Versicherungsrecht, Steuerrecht, Insolvenzrecht, Strafrecht
Bewertungen: 143
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworten möchte:
Jede Person mit Wohnsitz in Deutschland ist seit dem 01.01.2009 verpflichtet, eine Krankenversicherung abzuschließen.
Auch als Selbständiger müssen Sie sich jetzt kranken versichern.
Wenn sie vorher nicht in der GKV versichert waren, dann ist ausschließlich die PKV für Sie zuständig. Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist für Selbstständige nicht mehr möglich, wenn Sie zu Beginn oder während ihrer Selbstständigkeit die private
Krankenversicherung gewählt haben. Die privaten Krankenkassen sind aber verpflichtet einen sog. Basistarif anzubieten. Der Basistarif enthält ein Leistungsangebot, das dem der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vergleichbar ist. Die Höhe der Beiträge des Basistarifs richtet sich nur nach dem Eintrittsalter und dem Geschlecht des Versicherungsnehmers, es erfolgt also keine Gesundheitsprüfung. Es besteht wie bei der GKV ein so genannter Abschlusszwang, das heißt eine gesetzliche Verpflichtung der privaten Krankenversicherung Ihrer Wahl, Sie als Versicherten aufzunehmen. Risikoausschlüsse oder -zuschläge zB wegen chronischer Krankheiten gibt es beim Basistarif nicht. Auch ein negativer Schufaeintrag ändert daran nichts.
Eine freiwillige Versicherung in einer gesetzlichen Krankenversicherung ist nur im direkten Anschluss an ein bestehendes Versicherungsverhältnis möglich, das heißt Sie müssen grundsätzlich die Beiträge für die vergangenen Jahre nachzahlen. Dies gilt zumindest von dem Zeitpunkt an, ab dem die Krankenversicherungspflicht besteht und ebenso für die Mitgliedschaft in der PKV.
Es besteht aber eventuell die Möglichkeit, einer Ermäßigung oder in Extremfällen eines Erlasses der Beiträge, auf jeden Fall ist eine Stundung möglich.
Dafür bedarf es aber weiteren anwaltlicher Prüfung, die im Rahmen einer Erstberatung unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes nicht zu leisten sind.
Gern bin ich aber bereit, im Rahmen einer Mandantierung diese Fragen für Sie zu klären.
Falls Sie Verständnisfragen zu obigen rechtlichen Ausführungen haben, verwenden Sie bitte die Nachfrageoption.
Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung verschafft zu haben. Bitte nutzen Sie bei Verständnisfragen die Nachfrageoption.
Mit freundlichen Grüßen
Maike Domke
- Rechtsanwältin -
Blücherstraße 64
25336 Elmshorn
Tel: 04121/7891138
www.anwalt-domke.de
info@anwalt-domke.de
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Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 16.08.2011 12:32:27
liebe frau domke,
vielen herzlichen dank für ihre sehr ausführliche antwort und das gibt eine fette bewertung sehr positiv also ich habe einen rechtsschutz kann ich dann bei ihnen dies machen damit sie dem fall nachgehen? über eine schnelle antwort würde ich mich freuen.
liebe grüsse,
*****
ps: bitte helfen sie mir ich bin so verzweifelt.
liebe frau domke,
vielen herzlichen dank für ihre sehr ausführliche antwort und das gibt eine fette bewertung sehr positiv also ich habe einen rechtsschutz kann ich dann bei ihnen dies machen damit sie dem fall nachgehen? über eine schnelle antwort würde ich mich freuen.
liebe grüsse,
*****
ps: bitte helfen sie mir ich bin so verzweifelt.
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 16.08.2011 12:51:05
Sehr geehrter Fragesteller,
bitte kontaktieren Sie mich doch über Email:
info@anwalt-domke.de
Vielen Dank.
Mit besten Grüßen
Maike Domke
PS: Vielen Dank für Ihre nette Bewertung!
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