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Frage geschrieben am 25.06.2009 15:55:59

private Homepage: E-Card Versand, Forum, Datenbank

Rechtsgebiet: Internetrecht, Computerrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2285
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
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Moin,

ich plane das Anlegen einer privaten Internetseite mit mehreren Funktionen (konkret: Forum und private Filme-Kartei/Datenbank für je einen geschlossenen Nutzerkreis sowie öffentlicher E-Card Versand) und habe hierzu vorab drei Fragen:

1. IP-Speicherung Login-Bereiche Forum + Video-Kartei
Ich würde gern - u.a. um Hacking-Versuche zu erkennen - sämtliche Login-Vorgänge mit Datum, Zeit, IP und Login-Namen protokollieren, weiß aber nicht, ob das ein Verstoß gegen das BDSG wäre.

Reicht ein Hinweis auf der Login-Seite aus, etwa wie:
"Dies ist ein privates Computersystem von Max Mustermann. Jeder Login-Versuch wird ausnahmslos protokolliert, um Mißbrauch zu verhindern. Mit dem Absenden des Login-Buttons gilt dies als vorbehaltlos akzeptiert. Max Mustermann macht Sie auf folgendes aufmerksam: Das widerrechtliche Eindringen in ein geschütztes Computersystem stellt einen Verstoß gegen § 202a StGB (Ausspähen von Daten) dar und kann juristische Folgen nach sich ziehen."

In welchem Rahmen ist das Speicherungs-Vorhaben überhaupt in der Form erlaubt?


2. E-Card Versand: Haftung und Datenschutz
Den E-Card Versand möchte ich so gestalten, dass ein User ohne Registrierung E-Cards verschicken kann, der Absender vor dem Versand in Nutzungsbedingungen einwilligen muss (Häkchen setzen).
Diese werden folgendes beinhalten:
a) Der Empfänger bekommt neben den freiwillig eingegeben Daten auch die IP-Adresse des Absenders
b) Keine strafbaren Handlungen (z.B. Beleidigungen, Drohungen, etc.)
c) Keine Werbung
d) Keine Garantie für Übermittlung oder Verzögerung
e) Der Empfänger ist mit dem Empfang der Mail einverstanden.

Reicht das, damit ich "aus dem Schneider" bin und im Streitfall Absender und Empfänger eventuelle Ungereimtheiten selbständig untereinander klären müssen? Muss ich evtl. noch einen speziellen Haftungsausschluss hinzufügen?


3. E-Card Versand: evtl. Beleidigung?
Konkret: Der E-Card Versand soll dazu gedacht sein, dem Empfänger scherzhaft für einen Negativpreis zu nominieren (der natürlich nie wirklich verliehen wird), z.B. den "goldenen Gummiknochen" oder das "Windbeutel-Zertifikat". Der E-Mail Empfänger wird eine E-Card mit etwa folgendem Text bekommen:
"Hallo [Empfänger],

wir gratulieren herzlichst, denn du wurdest von [Absender] virtuell für [den Scherz-Award, z.B. "den Pappnasen-Pokal"] nominiert. [Absender] ist der Meinung, dass du diesen Award durch folgende, weit über den Durchschnitt der restlichen Kandidaten hinaus ragende Leistung verdient hast:
[Text des Users]

Herzlichen Glückwunsch zur Nominierung!

Wenn du dich bei [Absender] dafür bedanken willst, kannst du dies hier [Link auf Antwort-Funktion] gern tun.

Mit freundlichen Grüßen,
deine [Domain]-Jury."

Würde so ein Text mich angreifbar für Beleidigungen machen? Der Dienst soll bewußt dazu gedacht sein, um den Empfänger charmant ein wenig zu "pieken" (z.B. an ein nicht erfülltes Versprechen erinnern), allerdings natürlich niemanden beleidigen. Im Prinzip gibt die Inhalte der Felder (inklusive Auswahl des "Awards") ein anderer Internet-User ein, ich würde so eine E-Card lediglich als ausgestaltete E-Mail ansehen, auf dessen Inhalt ich keinen Einfluss habe.

mfg


Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 25.6.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 25.06.2009 18:12:26
Rechtsanwalt Kay Fietkau
Jacobstraße 8-10, 04105 Leipzig, Tel: 0341-49250002, Fax: 0341-49250009
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Sehr geehrter Fragesteller,

vorweg möchte ich Sie darauf hinweisen, dass diese Plattform nur dazu dienen soll, Ihnen einen ersten Eindruck der Rechtslage zu vermitteln. Die Leistungen im Rahmen einer persönlichen anwaltlichen Beratung/Vertretung können und sollen an dieser Stelle nicht ersetzt werden.

Auf Grund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes möchte ich Ihre Fragen zusammenfassend wie folgt beantworten:


1. Speicherung von IP-Adressen

In der Rechtsprechung gibt es derzeit Streit darüber, ob IP-Adressen zu den personenbezogenen Daten zählen oder nicht. Dies ist insbesondere für die Anwendbarkeit des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) wichtig.

So spricht sich beispielsweise das Landgericht Berlin (Urteil vom 06.09.2007 - 23 S 3/07) dafür aus, dass die IP-Adressen zu den personenbezogen Daten gehören. Das Amtsgericht München (Urteil vom 30.09.2008 – 133 C 5677/08) hingegen ist der Auffassung, dass es sich hierbei nicht um personenbezogene Daten handelt, da es an der Bestimmbarkeit der hinter der IP-Adresse stehenden Person fehle.

Eine höchstrichterliche Entscheidung des BGH liegt diesbezüglich noch nicht vor.

Jedoch ist meines Erachtens der Bezug zwischen IP-Adresse und dahinterstehendem Internetanschlussinhaber gegeben, da sich dieser zumindest bei sogenannten statischen IP-Adressen unproblematisch ermitteln lässt. Dies hat zur Folge, dass auf IP-Adressen das BDSG Anwendung findet und die Adressen nicht ohne weiteres gespeichert werden dürfen. Eine Speicherung ist jedoch dann zulässig, wenn der Betroffene ausdrücklich einwilligt.


2. Nutzungsbedingungen für E-Cards

Aus den unter 1. dargestellten Gründen darf die IP-Adresse auch nicht ohne die ausdrückliche Zustimmung des Anschlussinhabers an Dritte weitergegeben werden. Im Übrigen bestehen gegen den E-Card-Versand in der von Ihnen beschriebenen Form keine Bedenken.


3. Beleidigung durch E-Cards

Die von Ihnen beschriebenen E-Cards stellen sich mir wie eine Art elektronische „Scherzkarten“ dar. Um eine eventuelle Beleidigung auszuschließen, sollte ausdrücklich die „Scherz-“ Funktion erkennbar sein. Des Weiteren sollten Sie auch noch einen kurzen Hinweis anbringen, dass für den Inhalt der E-Card ausschließlich der Versender verantwortlich ist.


Ich möchte Sie an dieser Stelle noch darauf hinweisen, dass die vorstehende Antwort ausschließlich auf den von Ihnen gemachten Angaben beruht. Das Hinzufügen oder Weglassen von Angaben kann zu einem anderen Ergebnis führen.

Mit freundlichen Grüßen


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