Antwort geschrieben am 19.02.2011 10:32:43 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Alexander Biernacki
Friedrichstr. 171, 10117 Berlin, Tel: 030/577091222, Fax: 030/577091229
Verkehrsrecht, Strafrecht, Zivilrecht, Verwaltungsrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 97
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Vielen Dank für Ihre Anfrage.
Sie können gegen Ihren ehemaligen Vermieter Strafanzeige wegen Diebstahls bzw. Unterschlagung der Post bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft erstatten.
Zudem wäre es denkbar, dass Sie Ihren Vermieter zivilrechtlich auf Unterlassung in Anspruch nehmen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass eine Wiederholungsgefahr besteht. Das Sie von Ihrem "Ex-" Vermieter sprechen, gehe ich davon aus, dass dieser künftig keine Möglichkeit mehr haben wird, Ihre Post zu entwenden, so dass es wohl an der Wiederholungsgefahr fehlen dürfte.
Wenn Sie sichere Kenntnis davon haben, dass Ihr Vermieter Ihre Briefe noch besitzt, können Sie deren Herausgabe verlangen und nötigenfalls auch gerichtlich durchsetzen. Sollte Ihnen durch die Entwendung ein Schaden entstanden sein, können Sie Schadensersatz geltend machen.
Bei Rückfragen stehe ich Ihnen im Rahmen der Nachfragefunktion gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Biernacki
Rechtsanwalt
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