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Frage geschrieben am 19.11.2011 20:37:44

pferdekauf rücktritt wegen mängel

Rechtsgebiet: Tierrecht, Tierkaufrecht | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 857
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
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sehr geehrte damen und herren,

am 18.9.2011 habe ich zwei haflinger (mutter panja 21 jahre und tochter pea, 15 jahre) zum freizeitreiten gekauft.
bereits nach 2 tagen habe ich festgestellt dass pea lahmt. (ein pferd hatte nach der anlieferung am bein geblutet, ich dachte vielleicht eine leichte verletzung und wartest mal ab) in der zwischenzeit hatte ich mich um haflingersättel und um zusätzliches weideland gekümmert.

am 2.10. besuch von der familie des freundes der verkäuferin. ich informierte die leute über meine beobachtungen in bezug auf die lahmheit von pea. die tochter der familie sagte darauf hin: hauptsächlich bergab wäre pea immer
"komisch" gegangen.

am 4.10. war der hufschmied im dorf. ich bat die leute doch pea zu untersuchen. beim vorführen wird eindeutig festgestellt dass sie lahmt und ausserdem die hufe vorne unterschiedlicher höhe sind. auch nach bearbeitung keine besserung und mir wird abgeraten dieses pferd zu reiten oder zu belasten. mir wird empfohlen einen tierarzt
hinzuzuziehen (gesamtbericht der rheinischen hufschule liegt vor)

ich versuche die verkäuferin per telefon, per mail, per facebook, zu erreichen ,keine antwort. zufällig treffe ich sie dann auf dem prümer pferdemarkt. zu meinem grössten entsetzen teilt sie mir mit dass pea schon schief gestanden
hätte als sie sie gekauft hätte. bei der umstellung auf barfuss hätte ihr hufschmied auf grund des alters von pea in dieser schiefstellung gelassen. auf ihren vorschlag einen tierarzt zu holen, habe ich einen tierarzt aus meinem nachbarort vorgeschlagen. doch der freund sagte sofort er würde einen transporter organisieren und die pferde abholen.
ich war einverstanden, ein termin wurde festgelegt (eine nachricht diesbezüglich noch immer auf meinem anrufbeantworter)
am besagten tag erscheint zu meinem erstaunen nur der freund der verkäuferin und dessen vater. ich werde nunmehr davon in kenntnis gesetzt dass die pferde nicht abgeholt werden. es wäre meine schuld resp. die des hufschmieds dass pea
jetzt lahmt, vorher wäre alles in ordnung gewesen. ausserdem wäre kein heu mehr vorrätig und man hätte noch 4 andere pferde zu verkaufen. meinen vorschlag zu einem tierarzt wurde wieder abgelehnt mit der begründung die röntgen wären zu teuer. der vater teilt mir abschliessend mit er würde sich erstmals um seine rechte informieren und per facebook werde ich am 26.10.
informiert dass dies 2 wochen dauern würde. (seither keine einzige nachricht oder anruf der verkäuferin)

ich rief nunmehr im interesse von pea den tierarzt (26.10.), lasse röntgen anfertigen und es wurde folgendes festgestellt:
"pea hat vorne rechts deutlich ausgeprägte krongelenksarthrose (schale) ebenso hinweise auf frühere hufreheerkrankung.
pea ist nicht als reitpferd nutzbar und bedarf umfangreicher therapie" (gesamtbericht der tierärztin liegt vor)

in der zwischenzeit bin ich der meinung dass hier arglistige täuschung vorliegt und mir einfach wichtige informationen
verschwiegen wurden. z.b. beim proberitt hat man mich auf pea bergauf reiten lassen, auf der mutter bergrunter. pea wurde bergrunter am halfter geführt. wir hatten am besichtigungstag uns mündlich geeinigt dass wenn ich die pferde nicht einzeln reiten könnte, (die beiden sind effektiv unzertrennlich) ich sie nach 6 monaten wieder zurückgeben könnte.
davon stand dann aber nichts im vertrag. blauäugig habe ich den leuten vertraut. auch davon will man nichts mehr wissen, man behauptet einfach es wäre kein problem ein pferd allein zurückzulassen.
ich kann pea sogar als handpferd auf grund ihrer erkrankung nicht mehr mitnehmen, bei bergab lahmt und stolpert sie. sie drehte durch als ich sie alleine auf der weide liess und mit panja ausritt.
fazit: ich habe 2 reitpferde gekauft und kann beide nicht reiten.

die tierärztin meinte aufgrund der röntgen wären wir auf der "gewonnenen" seite. ich bin eher skeptisch, eine menge unkosten werden in zukunft auf mich zukommen. zu allem übel habe ich mir am 30.10. beim longieren von panja das handgelenk gebrochen, bin in der zwischenzeit operiert worden. da ich alleinstehend bin, werde ich erhebliche probleme haben die pferde während des winters zu versorgen. ich habe sogar daran gedacht die beiden in eine pension zu geben und habe den leuten dieses auch mitgeteilt. wie üblich: keine reaktion.

ich bedanke mich im voraus für ihre bemühungen und erklärungen der sachlage, vor allem ob vor gericht die möglichkeit besteht den kauf rückgängig zu mache und verbleibe

mit freundlichen grüssen


Antwort geschrieben am 19.11.2011 21:32:44
Rechtsanwalt Jörg Salzwedel
Am Ring 3, 29313 Hambühren, Tel: 05084 988808, Fax: 05084 988818
Miet und Pachtrecht, Verkehrsrecht, Strafrecht, Internet und Computerrecht, Erbrecht
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Sehr geehrte Fragestellerin,

gerne beatnworte ich Ihre Frage wie folgt:

Aufgrund Ihres geschilderten Sachverhaltes, liegt es nahe,d ass die Käufer vom Mangel der Pferde wussten und Ihnen dies bewusst vor dem Kauf verschwiegen haben, um Sie zum Kauf zu überzeugen.

Strafrechtlich liegt hierbei ein Betrug vor (§ 263 StGB), der zur Anzeige gebracht werden könnte.

Zivilrechtlich haben Sie ein Anfechtungsrecht nach § 123 BGB wegen Täuschung bei Vertragsschluss.

Die Anfechtung sollte schriftlich gegenüber den Verkäufern erklärt werden mit der Folge, dass der Vertrag nichtig ist und alle gewährten Leistungen zurückgegeben werden müssen.

Sämtliche bisher angefallene Kosten können jedoch vom Verkäufer im Rahmen einer Geschäftsführung ohne Auftrag / Schadensersatz zurückgefordert werden.

Die Anfechtung muss zunächst außergerichtlich erklärt werden mit der Aufforderung, die Tiere bis zum (Frist 14 Tage) abzuholen, Zug um Zug gegen Rückzahlung des Kaufpreises, jedoch vermindert um die bisher angefallenen Kosten.

Sollte sich der Verkäufer dann weigern, kann dann ein gerichtliches Verfahren eingeleitet werden.

Bei weiteren Nachfragen benutzen Sie bitte die kostenlose Nachfrageoption. Wenn hiernach noch Unklarheiten bestehen sollten, können Sie mich auch gerne direkt per E-Mail anschreiben.

Mit freundlichen Grüßen

Salzwedel
Rechtsanwalt

kanzlei-salzwedel@ra-salzwedel.de
www.ra-salzwedel.de
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 21.11.2011 22:46:05

Danke für Ihre Antwort. Ich habe gehofft mehr spezifisch für Mängel bei Pferden informiert zu werden. Auch ob man den Verkäuffer zuerst auf Nachbesserung auffordern muss. Insbesondere ob Gelenkarthrose bei einem älteren Pferd als Rückgabegrund möglich ist oder ob Hufrehe auch als Mangel zu betrachten ist würde mich interessieren. Ausserdem wäre ich froh zu wissen ob ich Chancen hätte diesen Prozess zu gewinnen.
Besten Dank im voraus.
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 22.11.2011 00:09:27

Sehr geehrte Fragestellerin,

grundsätzlich sind zwei Wege zu unterscheiden:

1) Rücktritt wegen eines Mangels: Hierzu müsste im Normalfall erst zur Nacherfüllung, also Heilung des Pferdes aufgefordert werden. Ausnahmlich ist es aber dann, wenn keine Heilungschancen mehr bestehen, also der Mangel nicht beseitigt werden kann, wie in Ihrem Fall.

2) Anfechtung wegen Täuschung: Hier braucht es keiner weiteren Aufforderung mehr, wenn die Gegenseite Sie getäuscht hat. Bei einer Anfechtung würde der Vertrag als nichtig angesehen werden.

Hinsichtlich der Krankheiten der Pferde, kann dies zwar sicherlich vorkommen (wie bei einem Auto Rost), jedoch hätten Sie darauf hingewiesen werden müssen, wenn der Verkäufer dies wusste, wovon auszugehen ist und Sie nicht eine professionelle Tierkäuferin sind, bei der zu erwarten ist, dass diese aufgrund der besonderen Sachkunde Pferdekrankheiten sofort erkennt.

Anders verhält es sich bei Krankheiten, die normalerweise hingenommen werden müssen.
Dies ist aber weniger eine juristische, als mehr eine tierärztliche Frage, welche Krankheiten altersbedingt zu erwarten sind, da es auch auf die jeweilige Pferderasse ankommt und ich deswegen eine pauschale Ausage hierbei nicht treffen kann.

Die von Ihnen beschrieben Krankheiten dürften aber nicht dazu gehören, da sie auch das Reiten der Pferde beeinflussen und gar unmöglich machen, wofür die Pferde auch gekauft worden sind und der Verkäufer von Ihrer Intention auch wusste.

Alles in allem sind die Prozesschancen natürlich dadurch bestimmt, ob bewiesen werden kann, dass die Verkäufer von dem Mangel wussten.
Wenn Sie dafür Zeugen haben sollten, zum Beispiel die Freunde der Familie, dass das Lahmen bereits bekannt war und Ihnen deswegen die Pferde nur so speziell vorgeführt worden sind, haben Sie gute Prozesschancen.

Ich würde Ihnen aber empfehlen, zunächst ein außergerichtliches Schreiben zu verfassen, um sich mögliche Kosten zu sparen, vor allem wenn Sie nicht im Besitz einer Rechtsschutzversicherung sein sollten.

Sollte Sie noch weitere Folgefragen haben, bin ich gerne bereit, Ihnen diese weiter auch direkt per E-Mail zu beantworten.

Mit freundlichen Grüßen



Salzwedel
Rechtsanwalt

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pferdekauf rücktritt wegen mängel | Gesamtbewertung: 5/5 | Datum: 2011-11-24
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