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Frage geschrieben am 17.08.2009 11:24:23

pfändungs und überweisungsbeschluss

Rechtsgebiet: Erbrecht | Einsatz: € *** | Status: archiviert | Aufrufe: 1166
habe eine frage es geht um eine erbgemeinschaft von neun leuten und für einen dafon besteht der pfändungs und überweisungsbeschluss ihn höhe von ca 6500 und die anderen acht haben denn auch bekommen und der erbteile pro person beläuft sich auf ca 2500 warum haben dieanderen acht auch einen bekommen und müssen sie auch für die schulden aufkommen bis alles beglichen ist also wird denn auch was gefändet oder nicht


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