Ich frage mich jetzt 2 Dinge:
1. Ist meine Annahme schon irgendwie verbindlich ? Eigentlich ja nicht, denn die Kreditverträge werden ja erst unterschrieben, wenn die Bank nach Prüfung zustimmt (sie behält sich ja selbst auch die Ablehnung vor)
2. Wenn Bank 1 über Vermittler 1 die Unterlagen schneller erhält (was definitv so sein wird) und schon alle Unterlagen fertig macht, wird bei der Schufa ja auch eine Kreditanfrage gestartet. Die würde sich bei Bank 2 ja evtl. negativ beim Score auswirken. Könnte das evtl. ein Problem werden ? Ich kann das nicht einschätzen, weil da soviele unterschiedliche Meinungen vertreten werden.
Bei Vermittler 1 jetzt direkt zurückziehen möchte ich aber auch ungern, denn ganz sicher bin ich mir eben auch nicht ob das zweite Angebot korrekt ist.
Danke
Antwort geschrieben am 04.01.2012 18:32:14 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Raphael Fork
Staufenstraße 26, 44139 Dortmund, Tel: 0231 /222 06 85, Fax: 0231/ 222 06 86
Sozialrecht, Strafrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Insolvenzrecht
Bewertungen: 71
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vielen Dank für Ihre Anfrage, welche ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes im Rahmen einer ersten rechtlichen Einschätzung wie folgt beantworte:
Frage 1:
"Ist meine Annahme schon irgendwie verbindlich ?"
Nein, zum derzeitigen Zeitpunkt ist nach Ihren Angaben noch keine rechtliche Bindung ihrerseits eingetreten.
Ein persönliches Konditionsangebot ist zunächst einmal unverbindlich. Sie können sich frei entscheiden, ob Sie es annehmen oder ablehnen.
Wenn ich Sie richtig verstehe, haben Sie ein solches Angebot bereits erhalten und angenommen, d.h. die Bank hat Ihnen ein verbindliches Darlehnsangebot gemacht, welches Sie annahmen. In diesem Zusammenhang werden Sie u.a. auch eine Einwilligung zur Schufaabfrage erteilt haben.
Hierauf werden nun von der Bank die Darlehensverträge erstellt und Ihren zugeleitet.
Erst wenn Sie diese Darlehensverträge unterzeichnen und die 14-tägige Widerrufsfrist verstreichen lassen, werden die Verträge rechtlich verbindlich.
Frage 2:
"evtl. negativ beim Score auswirken. Könnte das evtl. ein Problem werden ?"
Das kann in der Tat ein Problem werden, muss es aber in Ihrem Fall nicht.
Mit der Erteilung der Einwilligung zur Schufaabfrage und der Einholung dieser Auskunft durch die Bank kann sich Ihr "Score" zu Ihren Ungunsten nur dann verändern, wenn die Bank eine sog. Kreditanfrage bei der Schufa stellt. In der Regel passiert das aber auch nur, wenn wiederholte Kreditanfragen gestellt werden.
Eine reine Konditionsanfrage hingegen verändert Ihren Score nicht.
Sie sollten sich also Ihre Einwilligung zur Schufaanfrage nochmals anschauen und nachsehen, ob Sie der Bank eine Kredit- oder Konditionsabfrage ermöglicht haben.
Bedenken Sie bitte, dass jede Ergänzung des Sachverhalts zu einer veränderten rechtlichen Beurteilung führen kann.
Ich stehe Ihnen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion sowie gegebenenfalls für eine weitere Interessenwahrnehmung gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Raphael Fork
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