364.975
Registrierte
Nutzer
Schneller und günstiger Rat vom Anwalt online.
Rechtsverbindlich: Antwort von einem Anwalt. Vertrauendwürdig: Kein Abo, keine Folgekosten.
Vertaulich:
E-Mail Beratung

Vertrauliche Rechtsberatung beim Anwalt Ihrer Wahl.

  • Dateien mitschicken
  • Kein Termin, kein Aufwand
  • ab 25 € mit dem Anwalt vereinbar
Topseller
Frag-einen-Anwalt.de

Einfacher geht es nicht, Das Original und Testsieger.

  • Frage online stellen
  • Ein Anwalt antwortet in 2 Stunden.
  • Beratung zu Ihrem Preis.
  • Ab 25 €
Sofort:
Telefonberatung

Jetzt sofort von einem Anwalt helfen lassen.

  • Sekundengenaue Abrechnung.
  • Später jederzeit anhören.
  • Ab 1,49 €/Min.
Beratungen vergleichen
189 Besucher | 2 Anwälte online
 www.frag-einen-anwalt.de » Internetrecht, Computerrecht » permanente Account-Sperrung ...
Schon bei uns registriert?
Bitte melden Sie sich an.
Nutzername


Passwort
Einloggen Passwort vergessen?

Oder mit einem Ihrer Konten:
Login via Facebook
 www.frag-einen-anwalt.de » Internetrecht, Computerrecht » permanente Account-Sperrung ...

permanente Account-Sperrung Online MMORPG


| 09.04.2012 21:06 |
Preis: ***,00 € |

Internetrecht, Computerrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Dipl. Jurist Felix Hoffmeyer, LL.M.


| in unter 2 Stunden

>>> Mein Account wurde beim Online MMORPG Runes of Magic gesperrt, der Support teile mir auf Anfrage hin mit, dass ich angeblich "virtuelle Währung" angekauft haben soll. Dies ist jedoch nie der Fall gewesen. <<<

Sehr geehrter Kunde,

wir teilen Ihnen mit, dass wir sämtliche Nutzungsverträge über die Online-Spiele der Frogster Online Gaming GmbH mit Ihnen hiermit außerordentlich kündigen. Lediglich hilfsweise und höchst vorsorglich sprechen wir die ordentliche Kündigung dieser Verträge mit Ihnen aus.

Es wurde festgestellt, dass Sie trotz Verwarnung zum wiederholten Male gegen Punkt 10.4 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Ankauf virtueller Währung) der Frogster Online Gaming GmbH verstoßen haben.

Ihre weitere Teilnahme an unseren Online-Spielen ist für die Frogster Online Gaming GmbH damit unzumutbar geworden.

Wir haben daher Ihre nachstehenden Nutzerkonten dauerhaft vom Spiel ausgeschlossen:
[Liste der Nutzerkonten]

Unsere AGB finden Sie hier: https://account.frogster-online.com/AGB. Unsere Verhaltensregeln finden Sie hier: http://www.runesofmagic.com/de/content/rules/rules_de.html.

Mit freundlichen Grüßen,
Frogster Online Gaming GmbH

>>> Nachricht an Support gesendet das ein Ankauf nie stattgefunden hat, darufhin folgende Antwort. <<<

Lieber Kunde,

vielen Dank für Ihre Rückmeldung bezüglich Ihres gekündigten Accounts.

Wir haben den von Ihnen beschriebenen Sachverhalt erneut überprüft und dabei festgestellt, dass ein Account, welcher unter Ihrem Anschluss angemeldet istSie gegen Punkt 10.5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Frogster Online Gaming GmbH verstoßen hat.
Laut unserer Aufzeichnungen wurden Fehler in der Funktionalität des Spiels zum eigenen Vorteil ausgenutzt um sich größere Mengen an Gold zu beschaffen.

Bitte beachten Sie, dass wir Accounts aufgrund von Anschlusskennungen sperren. Leider ist es uns nicht möglich zwischen verschiedenen Personen, die einen Anschluss nutzen, zu differenzieren.

Ihre weitere Teilnahme an unseren Online-Spielen ist für die Frogster Online Gaming GmbH damit unzumutbar geworden.

Unsere AGB finden Sie hier: https://account.frogster-online.com/AGB. Unsere Verhaltensregeln finden Sie hier: http://www.runesofmagic.com/de/content/rules/rules_de.html.

Mit freundlichen Grüßen,
Frogster Online Gaming GmbH

>>> Da ich zu keiner Zeit mit meinem Account die Funktionalität des Spiels zum eigenen Vorteil ausgenutzt habe stellte ich die Frage mit welchem Account dies stattgefunden haben soll. <<<

Lieber Kunde,

vielen Dank für Ihre Rückmeldung bezüglich Ihres gekündigten Accounts.

Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist es uns nicht erlaubt Ihnen Auskunft über andere Accounts zu erteilen.

Eine anders lautende Nachricht können wir Ihnen diesbezüglich leider nicht geben.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Frogster-Team

>>> Der Supoort verweigert auch auf weitere Anfrage hin die Auskunft über den Verursacher Account, welcher angeblich über meine Anschlusskennung gelaufen sein soll. <<<

Lieber Kunde,

vielen Dank für Ihre Rückmeldung bezüglich Ihres gekündigten Accounts.

Da Sie angeben, nicht der Inhaber der anderen Accounts zu sein können wir aus Datenschutzgründen Ihnen keinerlei Informationen geben.

Es ist notwendig, sich als Eigentümer zu legitimieren und dazu muss uns der Acountinhaber über die E-Mail Adresse kontaktieren, die für den Account hinterlegt ist.

Eine anders lautende Nachricht können wir Ihnen diesbezüglich leider nicht geben.

Wir danken für Ihre Unterstützung und Ihre Geduld.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Frogster-Team

>>> Letzte Anfrage an complaints@frogster-online.com, den Vorgang nochmals zu Prüfen, da meinem Account nichts konkretes vorgeworfen werden konnte. <<<

Sehr geehrter Kunde,

leider können wir Ihnen diesbezüglich keine anders lautende Nachricht zukommen lassen.

Über Ihren Anschluss wurden wiederholt massive Verstöße festgestellt, über die wir Sie auch jedes mal unterrichtet haben. Sie sind haftbar für alles, was über Ihren Anschluss passiert.

Leider haben unsere Schreiben an Sie keine Änderung herbeigeführt, weswegen Ihre weitere Teilnahme an unseren Online-Spielen unzumutbar geworden ist.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Frogster-Team



Nun zu meinen Fragen:

1. Ist es legitim, dass der Account anhand der Anschlusskennung gesperrt wird, obwohl kein konkreter Vorwurf gemacht werden kann? (In einem Haushalt mit mehreren Personen ist es mir einfach nicht möglich jeden einzelnen Computer 24 Stunden zu überwachen).

2. Besteht eine reelle Chance den Account wieder frei zu bekommen?
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 47 weitere Antworten zum Thema:
Online
09.04.2012 | 21:40

Antwort

von

Rechtsanwalt Dipl. Jurist Felix Hoffmeyer, LL.M.
534 Bewertungen
Sehr geehrter Fragesteller,

grundsätzlich besteht eine sogenannte Anschlussinhaber-Haftung.

Dies bedeutet, dass der Anschlussinhaber für alles die Haftung übernehmen muss, was über diesen Anschluss passiert, es sei denn, dass er konkrete Handlungen dritter nachweisen kann und die Personen dies bestätigen.

Ich kann gut nachvollziehen, dass es für Sie in einem Mehrpersonenhaushalt schwierig ist, sämtliche Computer zu überwachen, allerdings ist die Rechtsprechung in dieser Hinsicht ziemlich hart, dass diese notfalls auch in Kauf nimmt, dass gewisse Sperrungen vorgenommen werden, zum Beispiel mit Hilfe eines Passwortes, wenn erstmalig Verstöße damit auftreten.

Die Problematik für Ihren Account besteht darin, dass zwar gegen die außerordentliche Kündigung notfalls geklagt werden kann (Feststellungsklage), aber ebenso die ordentliche Kündigung gegen Sie ausgesprochen worden ist, wobei ich davon ausgehe, dass die Kündigungsfristen nicht länger als ein paar Monate sind.

Wenn Sie allerdings die Möglichkeit hätten, diesen Account eventuell zu sichern oder Sie noch einmal Zugriff benötigen, könnte eine gerichtliche Vorgehensweise erfolgversprechend sein, bis zum Ende der regulären Kündigungsfrist. Dies würde ich allerdings nur mit einer Rechtsschutzversicherung im Hintergrund empfehlen, da der Ausgang vage sein könnte, da es hierbei viel auf eine gute Argumentation ankommt, auch im Hinblick auf Ihre häusliche Situation und ob Sie genug dafür taten, um den Anschluss zu sichern.

Hier gilt auch zu bedenken, dass die Gegenseite in der Beweispflicht liegt, Ihnen die Verstöße konkret und eindeutig nachzuweisen.


Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß

Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt

Doktorand an der Comenius University / Bratislava

Bernstr. 10
30175 Hannover
Tel: 0511 363042
Fax: 0511 2157477
info@kanzlei-hoffmeyer.de
www.kanzlei-hoffmeyer.de

Bewertung des Fragestellers 2012-04-11 | 09:16


Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

Mehr Bewertungen von Rechtsanwalt Dipl. Jurist Felix Hoffmeyer, LL.M. »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 2012-04-11
5/5.0
ANTWORT VON
Rechtsanwalt Dipl. Jurist Felix Hoffmeyer, LL.M.
Hannover

534 Bewertungen
FACHGEBIETE
Strafrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht, Kaufrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht, Erbrecht, Verwaltungsrecht