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Frage geschrieben am 06.12.2011 21:18:23

partiarisches Darlehen - Glaeubiger Schweiz - Schuldner D

Rechtsgebiet: Steuerrecht | Einsatz: € 55,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 377
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 89 weitere Antworten zum Thema Schweiz.
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich versuche den Sachverhalt so übersichtlich wie möglich darzustellen um Ihre kostbare Zeit nicht zu beanspruchen.


Gläubiger: in der Schweiz seit drei Jahren wohnhafte und unbeschränkt steuerpflichtige, natürliche Person
Schuldner: Deutsche GmbH

Das Darlehen wird als partiarisches Darlehen strukturiert:

http://de.wikipedia.org/wiki/Partiarisches_Darlehen

Es scheint, in Deutschland wird der Gewinn als Kapitaleinkunft gewertet und es faellt daher die Abgeltungssteuer an:
http://www.eycom.ch/library/chd/items/praxis_200805/pistb_200805_kubaile.pdf


Meine Frage ist nun, welche steuerlichen Auswirkungen hat dies für mich als in der Schweiz steuerpflichtige Privatperson (Kanton Zug)?
Gilt der Progressionsvorbehalt und wie kann eine eventuell anfallende Doppelbesteuerung vermieden werden?

Besten Dank für Ihre Antwort.


Antwort geschrieben am 06.12.2011 22:22:48
Rechtsanwalt Patrick Hermes
Luisenstr.25, 80333 München, Tel: 089-592033, Fax: 089-594187
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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beantworten möchte:


Nach Art. 10 DBA D-CH werden Einnahmen aus partiarischem Darlehen an der Quelle, also hier in Deutschland besteuert und wie Dividendeneinnahmen.
Die Doppelbesteuerung wird gem. Art. 24 Abs. 2 Nr. 2 DBA vermieden, in dem die Schweiz zb die in Deutschland erhobene Steuer anrechnet oder in einer pauschalen Ermäßigung der schweizerischen Steuer.
Zudem kann die Schweiz gem. Art. 22 Abs. 4 DBA Vermögenssteuer erheben.


Ich hoffe, meine Antwort hat Ihnen weitergeholfen.

Mit freundlichen Grüßen

Patrick Hermes
Rechtsanwalt
auch Fachanwalt für Steuerrecht


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80333 München

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Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 06.12.2011 22:27:41

Sehr geehrter Herr Hermes,

besten Dank für die schnelle Beantwortung!

Zwei Fragen habe ich noch:
-Wäre der Sachverhalt anders wenn ich anstatt eine natürliche Person eine juristische Person in der Schweiz wäre; also zB eine GmbH/AG gründen würde welche das Darlehen an die deutsche GmbH vergibt?

-Da mein Steuersatz in Zug (CH) deutlich unterschiedlich zum Steuersatz in Deutschland ist, lässt sich dies irgendwie gestalten dass ich in der Schweiz soviel wie möglich und in Deutschland so wenig wie möglich versteuern muss?

Beste Gruesse

Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 06.12.2011 22:48:27

Sehr geehrter Fragesteller,

bitten haben Sie Verständnis, dass ich Ihre Nachfragen, welche keine sind, nicht für das ausgelobte Honorar beantworten kann.
Ihre Nachfragen zielen auf alternative Sachverhaltsgestaltungen ab und auf eine Gestaltungsberatung.

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