Frage geschrieben am 26.02.2010 01:21:20
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outlets.de
Rechtsgebiet: Vertragsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4768Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
wenn man sich bei outlets.de angemeldet hat, jedoch der Preisaushang nur als Fließtext angezeigt wird, also nicht deutlich hervorgehoben wird, ist dann überhaupt ein gültiger Vertag zustande gekommen bzw. sind die Preise dann Bestandteil der AGB`s geworden?
Per email kam lediglich ein Bestätigungslink in welchem die AGB`s als PDF Anhang eingebunden waren.
Über das gesetzliche Widerrufsrecht war in der email nichts vermerkt. Ist dann überhaupt eine Belehrung erfolgt?
Bisher weigere ich mich die geforderte Gebühr zu begleichen, da ich der Ansicht bin in eine Abo-Falle geraten zu sein. Auch stellt sich mir die Frage ob überhaupt eine formgerechte, vor Gericht standhafte Belehrung über das Widerrufsrecht erfolgte.
outlets.de droht mit einem neg. Schufaeintrag, ist dies o. Einleitung des gerichtlichen Mahnbescheid möglich?
Sollte man es "darauf" ankommen lassen, oder eine einstweilige Verfügung erwirken? Wie hoch wären hierfür die Kosten exkl. Rechtsbeistand bei einem Gegenstandswert iHv. 192 EUR ?
Vielen Dank.
Antwort geschrieben am 26.02.2010 01:39:34 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwältin und Diplom-Ökonomin Dr. Corina Seiter
Stedinger Str. 39a, 27753 Delmenhorst, Tel: 04221-983945, Fax: 04221-983946
Zivilrecht, Steuerrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Fachanwalt Familienrecht
Bewertungen: 191
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prinzipiell sind Sie - wie viele andere - in eine "Abofalle" hineingetappt.
Ich kenne die Seite von vielen meiner Mandanten und kann sagen, dass ganz deutlich "kostenlos" registrieren auf der Startseite verzeichnet ist und völlig versteckt dann Abokosten genannt werden.
Ich gehe mal davon aus, dass Sie dieses auch nicht gesehen haben, sodass Sie von einem kostenlosen Angebot ausgingen.
Da jedoch aus meiner Erfahrung heraus Verbraucher sich sehr schwer dagegen wehren können, da hier auf einige Punkte eingegangen werden müsste, rate ich bei solchen Fällen zur Einschaltung eines Rechtsanwaltes. Die Kosten belaufen sich im außergerichtlichen Verfahren auf 46,41 €.
Wir haben hier bislang sehr gute Erfolge erzielen können.
Ich habe Ihnen eine Email geschrieben.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. C. Seiter
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