ich fang am besten ganz von vorne an.. das erstemal vor gericht war ich ungefähr mit 18 wegen leistungerschleichungen also schwarzfahren mit bus und bahn, ich bekam sozialstunden die ich nicht gemacht habe und weiter schwarzgefahren bin ich auch, wo durch ich die 2. verhandlung bekam und die richterin mich zu 2 wochen jugendarrest verurteilte. als der termin mit dem termin zum arrest antritt kam bin ich kurzer hand einfach untergetaucht, 4 monate später wurde ich dann bei einer allgemeine ausweis kontrolle festgenommen worden und musste die 2 wochenarrest absitzen...
danach hab ich mir nichts mehr zu schulden kommen lassen, ausser ei weiteres mal schwarzfahren, und direkt bekam ich wieder einen gerichtstermin, ich war auch bei der jugendgerichtshilfe u.s.w
kurz vor dem gerichtstermin war mir mal wieder alles egal und ich bin nicht hingegeangen, und da wo ich gemeldet bin bin ich so gut wie nie. Die verhandlung war vor 10 monaten jetzt meine frage hab ich einen haftbefehl?? und wie komm ich am besten aus der sache raus, denn ich bin mitleerweile im 5. monat schwanger , fange meine schule ab nächsten monat wieder an, ich möchte mein leben jetzt in denn griff kriegen aber ich hab echt angst weil ich nicht weiß was ich jetzt am besten in dieser sache machen soll
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Diese Antwort ist vom 14.9.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 14.09.2009 00:37:56 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwältin und Diplom-Ökonomin Dr. Corina Seiter
Stedinger Str. 39a, 27753 Delmenhorst, Tel: 04221-983945, Fax: 04221-983946
Zivilrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Fachanwalt Familienrecht, Fachanwalt Strafrecht
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prinzipiell wird tatsächlich ein Haftbefehl erlassen, wenn Sie nicht bei der Gerichtsverhandlung erscheinen. Dieser wird nach der langen Zeit (10 Monate) auch nunmehr in der Welt sein, d.h. wenn Sie das nächste Mal kontrolliert werden, können Sie sofort verhaftet werden.
Da Sie jedoch nunmehr schwanger sind, gilt eine Hafterleichterung, d.h. Sie können einen Antrag auf Aufschub stellen. Zudem kann man versuchen, mit dem Richter zu verhandeln und den Haftbefehl aufzuheben.
Das beste wäre, einen Anwalt einzuschalten.
Ich habe Ihnen eine Email geschrieben.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. C. Seiter
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