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Frage geschrieben am 02.01.2011 14:35:54

neuerteilung der Fahrerlaubnis

Rechtsgebiet: Verkehrsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1219
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
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Hallo,
mir wurde vor einem 3/4 Jahr der FS entzogen auf grund meiner vielen Punkte(16 in verlängerter Probe zeit)und da ich einmal Fahren Ohne habe (6 Punkte)wie bekommen ich meinen FS wieder?


Antwort geschrieben am 02.01.2011 15:33:24
Rechtsanwalt Thomas Zimmlinghaus
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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworten möchte:

Nach Ihren Angaben haben Sie sich bereits wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gemäß § 21 StVG strafbar gemacht und sind auch entsprechend verurteilt worden.

In der Regel wird bei einer Verurteilung wegen einer Verkehrsstraftat die Fahrerlaubnis entzogen und eine sog. Sperrfrist gesetzt. Dies ergibt sich aus den §§ 69, 69a StGB. Ob dies auch in Ihrem Falle gilt, kann ohne Akteneinsicht nicht beurteilt werden. Da es sich bei dem Fahren ohne Fahrerlaubnis nicht um ein Delikt handelt, bei dessen Verwirklichung der Täter in der Regel zum Führen von Kraftfahrzeuges als ungeeignet anzusehen ist, hätte die Ungeeignetheit gesondert festgestellt werden müssen.

Ob also eine Sperrfrist angeordnet worden ist, müssen Sie anhand der Ihnen vorliegenden Unterlagen prüfen.

Sofern eine Sperrfrist angeordnet worden ist, darf die Behörde Ihnen erst nach Ablauf dieser Sperrfrist eine neue Fahrerlaubnis erteilen.

Nach Ihrem Antrag auf Neuerteilung wird Ihnen die Behörde mitteilen, ob Sie die Geeignetheit zum Führen eines Kraftfahrzeugs durch eine medizinisch-psychologische Untersuchung nachweisen müssen. Anhand Ihrer Angaben gehe ich davon aus, dass eine solche MPU angeordnet werden wird. Sie müssen sodann diese Untersuchung bestehen und die Fahrerlaubnis praktisch neu erwerben.

Sie sollten sich frühzeitig bei der Behörde nach der Bearbeitungsdauer und dem exakten weiteren Procedere erkundigen. In der Regel kann man die Sperrfrist nutzen, um von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnete Maßnahmen durchzuführen.

Abschließend weise ich Sie darauf hin, dass im Rahmen dieser Plattform nur eine erste Einschätzung des Sachverhalts, basierend auf Ihren Angaben, möglich ist. Sofern hier wichtige Informationen hinzugefügt, weggelassen oder unklar dargestellt worden sind, kann die rechtliche Beurteilung völlig anders aussehen. Eine Rechtsberatung durch einen Berufskollegen vor Ort kann und will durch diese Plattform nicht ersetzt werden.

Bei eventuellen Unklarheiten nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.

Ich wünsche Ihnen alles Gute!

Thomas Zimmlinghaus
Rechtsanwalt


Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 02.01.2011 16:04:09

also erst mal Danke für diese Antwort.
eine Sperrfrist als solche vom Richter wurde mir nicht gestellt,lediglich eine 3 Monatige Sperrfrist(Entziehung aller Klassen)von der FS-Behörde.
Danach könnte ich eine Neuerteilung beantragen das ist jetzt ein 3/4 Jahr her.
Laut einer Rechtsberatung beim Anwalt sollte ich eine neuerteilung erst nach 6 Monaten versuchen deshalb das 3/4 Jahr
Mit freundlichem Gruß

Schneider
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 02.01.2011 16:27:21

Sehr geehrter Ratsuchender,

Ihre Nachfrage möchte ich wie folgt beantworten:

Ihre Annahme ist nach meiner Einschätzung korrekt. Da die behördliche Sperrfrist sowie die sechsmonatige Wartezeit abgelaufen sind, können Sie die Neuerteilung beantragen.

Wie bereits mitgeteilt, sollten Sie aber damit rechnen, dass eine MPU angeordnet werden wird.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Zimmlinghaus
Rechtsanwalt

Bewertung der Antwort vom Fragesteller

neuerteilung der Fahrerlaubnis | Gesamtbewertung: 5/5 | Datum: 2011-01-02
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