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guten Tag ,
mein befristeter Arbeitsvertrag läuft zum 28.02.2011 aus.
Habe mich in einem anderen Unternehmen beworben und dieser möchte mich auch einstellen.
Nun hat der Arbeitgeber angerufen und wollte eine Nummer haben um den Arbeitsvertrag vorzubereiten.
Ich hätte diese vom Arbeitsamt bekommen , weil ich mich ja Arbeitssuchend gemeldet habe.
Da ich nur eine Kundennummer habe , die den Arbeitgeber auch mitgeteilt habe , sagte dieser es ist nicht die richtige , sodass er den alten Arbeitsvertrag haben möchte von meinem alten Arbeitgeber.
Was soll soll ich tun ?
Antwort geschrieben am 17.02.2011 18:46:46 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Marcus Bade
Hogenestweg 17a, 12353 Berlin, Tel: (030) 850 750 64, Fax: (030) 850 750 65
Strafrecht, Vertragsrecht, Kaufrecht, Miet und Pachtrecht, Arbeitsrecht
Bewertungen: 163
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Ihre Anfrage kann ich Ihnen anhand Ihrer Angaben und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten.
Zunächst einmal hat Ihr neuer Arbeitgeber keinerlei Rechtsanspruch darauf, dass Sie ihm Ihren alten Arbeitsvertrag zeigen.
Unter Umständen ist es sogar möglich, dass Sie dem neuen Arbeitgeber Ihren alten Arbeitsvertrag aufgrund von eventuellen Verschwiegenheitsverpflichtungen gar nicht zeigen dürfen.
Sie sollten Ihren neuen künftigen Arbeitgeber erst einmal fragen, was für eine Nummer er den genau braucht.
Meine Vermutung ist, dass es sich um Ihre Sozialversicherungsnummer (Rentenversicherungsnummer) handelt.
Diese finden Sie auf Ihrem Sozialversicherungsausweis den Sie erhalten haben, als Sie das erste Mal eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufgenommen haben. Die darauf befindliche Nummer können Sie dann dem Arbeitgeber mitteilen.
Sollte es sich nicht um die Sozialversicherungs- oder Krankenversicherungsnummern handeln, und Ihr künftiger Arbeitgeber besteht weiterhin auf die Vorlage des alten Vertrages, sollten Sie auf jeden Fall prüfen, ob Sie sich in diesem Vertrag zur Verschwiegenheit verpflichtet haben.
Wenn nicht, dann können Sie grundsätzlich Ihrem künftigen Arbeitgeber auch den alten Vertrag zeigen.
Sie sollten auch bedenken, dass es durchaus möglich ist, dass sich Ihr künftiger Arbeitgeber doch noch gegen Sie entscheidet, wenn Sie Ihm den Vertrag nicht zeigen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort einen Einblick in die Rechtslage verschaffen konnte und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Bade
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