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Frage geschrieben am 10.06.2010 15:33:56

neue Regelung Widerrufsrecht zum 11.06.2010

Rechtsgebiet: Internetauktionen | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1867
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 27 weitere Antworten zum Thema Widerrufsrecht.
Guten Tag.

Ich habe im Vorfeld hier auf dieser Plattform mein AGB und Widerrufsrecht zwecks eBay auf Rechtssicherheit prüfen lassen.
Nun erfolgt zum 11.06.2010 eine neue Änderung wie allgemein bekannt.

Meine simple Frage: dem Verbraucher entstehen keine Nachteile, also nicht wettbewerbswidrig, wenn ich es bei 1 Monat Widerrufsrecht etc. belasse, daher also, bezüglich des u.g. Textes, alles ab morgen so lassen wie es ist? Als Info: Verbraucher erhält Belehrung bei Erhalt der Ware in Schriftform. Ich möchte gerne 1 Monat Widerruf weiterhin anbieten.


Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie mir die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie mir insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten. Paketversandfähige Sachen sind auf meine Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für mich mit deren Empfang. Ende der Widerrufsbelehrung

und in den AGB' steht: u.a

§ 2 Rücksendekosten im Fall des Widerrufs
Sie haben im Fall des Widerrufs die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,- Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Also Info: Widerruf in natürlicher Schriftform erhält der Verbraucher bei Erhalt der Ware (sowie auf der Auktionsseite natürlich)

Danke im Voraus!




Antwort geschrieben am 10.06.2010 16:15:53
Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihnen ihre Frage auf der Grundlage des von Ihnen angegebenen Sachverhalts wie folgt:

Nein. Sie müssen ab morgen die neue gesetzliche Widerrufsfrist verwenden. Dies ist unabhängig von der einmonatigen Widerrufsfrist.
In der jetzigen Widerrufsbelehrung verweisen Sie auf Normen (BGB- Info), welche ab morgen nicht mehr existieren, so dass hierauf eine Abmahnung gestützt werden könnte.

Ich hoffe, Ihnen vorerst weitergeholfen zu haben. Sollten Sie die neue Widerrufsbehlerung benötigen, können Sie mich gerne kontaktieren.

Mit freundlichen Grüßen

Günthner
Rechtsanwalt


Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 10.06.2010 16:55:08

Danke!

Ich benötige die neue Belehrung. Sie haben soeben von mir eine Direktanfrage erhalten.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 10.06.2010 17:15:40

Sehr geehrter Fragesteller,

Sie erhalten die Widerrufsbelehrung in Kürze.

Mit freundlichen Grüßen

Günthner
Rechtsanwalt

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