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Frage geschrieben am 03.01.2012 10:11:22

nerviger Wettbewerber

Rechtsgebiet: Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Wettbewerbsrecht | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 904
Hallo,

ich habe mich vor 2 Jahren selbstständig gemacht in einem Geschäftsbereich. Ich habe eine Webseite gemacht u.s.w. Nun gibt es jemand vor Ort den ich über 2 Ecken auch kenne, das wohl gesehen und bietet die Leistung wohl auch seinen Kunden kann. Er macht das nicht selbst, sondern hat einen Partner gesucht der das im Endeffekt für Ihn macht. Damit muss ich wohl leben.

Jetzt meine Fragen:

1.) Er gibt auf seiner Internetseite an, dass er diese Dienstleistung vollbringt. Obwohl er nur der Vermittler ist. Muss so was in irgendeiner Form gekennzeichnet sein?

2.) Zum anderen gibt er auf seiner Webseite auch an: 15 Standorte zu haben.
In Wirklichkeit handelt es sich aber nur um virtuelle Telefonnummern ohne Adresse. Diese Telefonnummern sind VOIP Nummern die auf seinen Hauptanschluss umgeleitet sind. Standorte gibt es nur einen. Aber durch diese Vorwahl-Nummern wird suggeriert erheblich grösser zu sein als er ist.

3.) Mit Ihm zu reden ist leider nicht möglich. Wie geht man mit jemand um der jedes Produkt oder Idee zu einer Dienstleitung die man selbst geplant und entwickelt hat ein paar Tage später auch auf seine Internetseite packt und so das Leben schwer macht? Einfach ignorieren? Es ist nicht so als ob er mir 50% der Kunden wegnimmt.. aber es ist schon ärgerlich wenn man selbst Wochen und Monate plant wie bzw welche Dienstleistungen man anbietet und dann jemand das sofort übernimmt.

Vielen Dank im Voraus




Sehr geehrter Ratsuchender,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:

Leider gibt es keinen absoluten Schutz vor dem Ideenklau und Nachahmern. Geschäftsideen bzw. die Idee für eine Dienstleistung lassen sich im Grunde rechtlich gar nicht schützen. Der beste Weg, von der eigenen Idee auch selbst am meisten zu profitieren liegt darin, die Idee selbst umzusetzen und der Konkurrenz immer einen Schritt voraus zu sein. Dies kann man durch den Aufbau einer Marke oder andere Faktoren, wie beispielsweise strategische Kooperationen erreichen, die den Wettbewerb außen vor lassen.

§ 4 Nr.9 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) erklärt eine Nachahmung daher nur in bestimmten Ausnahmefällen für unzulässig, wenn z.B. wenn die für die Nachahmung erforderlichen Kenntnisse oder Unterlagen unredlich erlangt wurden (beispielsweise durch Wirtschaftsspionage, rechtswidrige Erlangung geschützter Informationen). Ein solcher Ausnahmefall scheint bei Ihnen nicht vorzuliegen, so dass Sie den Wettbewerb grundsätzlich hinnehmen müssen.

Allerdings darf der Wettbewerber dennoch nicht unlauter handeln, insbesondere nicht irreführende geschäftliche Handlungen vornehmen. Hierunter fallen gemäß § 5 Nr. 3 UWG auch falsche Angaben über die Person, Eigenschaften oder Rechte des Unternehmers wie Identität, Vermögen einschließlich der Rechte des geistigen Eigentums, den Umfang von Verpflichtungen, Befähigung, Status, Zulassung, Mitgliedschaften oder Beziehungen, Auszeichnungen oder Ehrungen, Beweggründe für die geschäftliche Handlung oder die Art des Vertriebs; ebenso gemäß § 5 Nr.1 UWG z.B. die geographische oder betriebliche Herkunft der Dienstleistung.

Wenn Ihr Wettbewerber nun damit wirbt, dass er mehrere Standorte und damit eine umfassende Infrastruktur bietet und zudem darüber täuscht, wer im Endeffekt die Dienstleistung erbringt und hierfür verantwortlich ist, so dürfte es sich hierbei um irreführende Angaben handeln, die geeignet sind, ihm einen unlauteren Wettbewerbsvorteil zu sichern. In diesem Fall haben Sie als Mitbewerber die Möglichkeit, ihn abzumahnen bzw. abmahnen zu lassen und auf Unterlassung in Anspruch zu nehmen.
Soweit der Mitbewerber auch schützenswerte Begriffe oder Texte übernommen hat, besteht zudem die Möglichkeit, aus Kennzeichen- bzw. Urheberrecht Unterlassungs- und gegebenenfalls Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Zudem dürfte es sich dann empfehlen, prägnante Begriffe soweit zulässig als Marke schützen zu lassen, um in Zukunft eine erleichterte Handhabe gegen Mitbewerber zu haben und zu vermeiden, dass sich andere Mitbewerber diese Begriffe vor Ihnen schützen lassen. Wenn Sie hierbei Hilfe benötigen, können Sie sich gerne über die unten angegeben Kontaktdaten direkt an mich wenden.


Ich hoffe, Ihnen eine erste hilfreiche Orientierung ermöglicht zu haben. Bei Unklarheiten benutzen Sie bitte die kostenfreie Nachfragefunktion.

Bedenken Sie bitte, dass ich Ihnen hier im Rahmen einer Erstberatung ohne Kenntnis aller Umstände keinen abschließenden Rat geben kann. Sofern Sie eine abschließende Beurteilung des Sachverhaltes wünschen, empfehle ich, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren und die Sachlage mit diesem bei Einsicht in sämtliche Unterlagen konkret zu erörtern.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt Jan Wilking
Tirpitzstr. 21
26122 Oldenburg

Tel. 0441-7779786
Fax 0441-7779346

info@jan-wilking.de
www.jan-wilking.de

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