nachehelicher Ehegattenunterhalt
03.06.2009 18:44 |
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Familienrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Jeremias Mameghani
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Hallo,
zur Situation:
Ich bin seit 2005 geschieden, unser Sohn (9 Jahre) lebt bei mir.
Zum Zeitpunkt der Scheidung wurde ein Gesamtunterhalt für meinen Sohn und mich in Höhe von 925,-Euro vereinbart und vom Richter als gute Einigung befunden.Damals war mein Sohn 5Jahre.
Das ca. Brutto-Jahreseinkommen meines Exmannes liegt laut seinen Angaben bei 65.000 ,- Euro, er ist im Aussendienst beschäftigt und hat zusätzlich einen Firmenwagen.
Im März 09 haben wir wegen Kurzarbeit auf seiner Seite einen Vertrag abgeschlossen, in dem bis Sept. 09 der Gesamtunterhalt auf 800,- Euro reduziert wurde, und ab Oktober, bzw. wenn die Kurzarbeit beendet ist, soll wieder der ursprüngliche Betrag von 925,- Euro gezahlt werden. Dies haben wir vertraglich vereinbart.
Jetzt aktuell habe ich ein Schreiben von meinem Exmann erhalten, in dem er mich berufend auf die § 1569, §1570 und § 1578b auffordert, meinen Unterhalt ab Januar 2010 zu 100% selbst zu bestreiten, und zwar mit einer 100%Stelle.
Ich bin seit über 4Jahren zu 55% als Krankenschwester beschäftigt, leiste WE-Arbeit und Bereitschaftsdienste. Mein Brutto-Jahreseinkommen liegt bei etwa 22.000,- Euro.
Mein Unser Sohn ist bereits an 2Tagen in der Ganztagesbetreuung in der Grundschule (3.Klasse), und an den restlichen 3Tagen bei einer Tagesmutti.
Die Betreuungskosten belaufen sich etwa auf 140,-Euro pro Monat.
Kann mein Exmann wirklich ab Januar nur noch Kindesunterhalt bezahlen, oder steht mir noch Ehegattenunterhalt zu?
Mit welcher Unterstützung könnte ich noch rechnen?
Kann er verlangen, dass ich eine 100%Stelle annehmen muss, sofern ich eine bekomme?
Er meinte, es obläge der Billigung eines Richters, inwieweit er mir noch Unterhalt für mich bezahlen müsste.
Was den Kindesunterhalt angeht, so lasse ich diesen vom Jugendamt prüfen
Danke für Ihre Antwort.
Leider kann ich nicht mehr als 35,-Euro bieten.
Trifft nicht Ihr Problem?
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