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Frage geschrieben am 26.12.2010 14:20:54

nötigung und schwerer eingriff im strassenverkehr

Rechtsgebiet: Verkehrsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1461
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 28 weitere Antworten zum Thema Nötigung.
Mein Mann ist seit 23 Jahren Fernfahrer und hat sich nie was zu schulden kommen lassen.Er fuhr am 22.12.2010 auf einer 3 spurigen Autobahn er überholte einen vor sich langsamer fahrenden lkw mit seinem lkw auf der mittleren <spur.Von hinten überholte Ihn ein Pkw auf der 3 Spur,dieser setzte sich etwa 1meter vor den lkw meines Mannes und bremste mein Mann musste eine Vollbremsung machen und fuhr trotzdem auf den Pkw auf.Mein Mann rief die Polizei ,der Pkw Fahrer gab an er musste verkehrsbedingt bremsen,obwohl da nichts war.Man bot meinen Mann an 30 Euro zu zahlen und gut.Das nahm er nicht an.Sein Lkw ist mit so einer Technik ausgerüstet diese zeichnet sein Bremsverhalten auf,die Polizei hat sich dieses mit einem Stick rübergezogen.Wenn ein verkehrsbedingtes Bremsn nötig gewesen wäre hätte mein Mann vorher abgebremst und nicht von 80kmh eine vollbremsung vollzogen.Mein Mann denkt das der Pkw Fahrer sich belästigt fühlte wiel mein Mann vor ihm zuerst überholte und der Pkw dann auf die 3spur musste.er tat ohne Grund meinen Mann ausbremsen.Was sollen wir Tun und welche chance hat mein Mann?


Antwort geschrieben am 26.12.2010 14:39:10
Rechtsanwalt Ingo Bordasch
Paul-Zobel-Straße 8k, 10367 Berlin, Tel: 030 - 293 646 75, Fax: 030 - 293 646 76
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Sehr geehrter Fragesteller,

entscheidend für Ihren Mann ist die Aussage etwaiger Zeugen des Unfalls und der genauen Aussage des PKW Fahrers. Daher ist es notwendig zunächst Akteneinsicht bei der Ermittlungsbehörde zu nehmen. Dazu muss Ihr Mann einen Rechtsanwalt seiner Wahl beauftragen, da nur diesem vollständige Akteneinsicht gewährt wird. Sollte sich Ihr Mann zu diesem Schritt entschließen, sollte Ihr Mann sich nicht (mehr) gegenüber der Ermittlungsbehörde äußern.

Sollte Ihr Mann eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, übernimmt diese grundsätzlich die Rechtsanwaltsgebühren für die Verteidigung Ihres Mannes.

Die Chancen Ihres Mannes kann man leider ohne Akteneinsicht nicht einschätzen, da es im Zweifel auf Details der Aussagen der Zeugen und des PKW Fahrers ankommt. Sollte im Fahrzeug Ihres Mannes ein Beifahrer mitgefahren sein, der den Ablauf bestätigen könnte, steigen die Chancen Ihres Mannes erheblich.

Ich rate Ihrem Mann daher einen Rechtsanwalt seiner Wahl mit der Vertretung zu beauftragen. Gerne steht ihm unsere Kanzlei dazu zur Verfügung, wobei die von Ihnen hier gezahlte Erstberatungsgebühr angerechnet wird. Auch eine größere örtliche Entfernung steht einer Mandatsübernahme nicht im Wege, da die Kommunikation auch gut über Telefon, EMail, Post und Fax erfolgen kann.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann,
sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen
übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.

Ich hoffe, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, weitergeholfen zu haben.
Für Rückfragen nutzen Sie bitte die Möglichkeit der kostenlosen Nachfrage.
Für eine weiterführende Interessenvertretung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Bordasch
Rechtsanwalt

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