im letztem Jahr hatte ich eine Gerichtverhandlung und zwar ging es um schwere Körperverletzung. Da ich diesen Jungen nicht geschlagen habe und dies auch vor Gericht nicht nachweisbar war,wurde ich trotzdem zu 1000€ Schmerzengeld verurteilt. Mein Freund, der angeblich auch dabeigewesen ist...war es auch nicht...nunja, er musste weniger an den Jungen zahlen. Das Gericht hatte aber auch gesagt, das alles nach Zahlung der Gelder eingestellt wird. Sorry, hätte ich dem nicht zugestimmt , dann wäre meine Bundeswehr Karriere dahin gewesen und mein Anwalt bat mich nicht mehr gegenanzugehen.
Gründe Nachdem der Angeklagte die ihm durch Beschluss vom..... erteilten Auflagen §47 Abs 1 Satz 1 Nr.3,Satz 2 und Abs 2 JGG erfüllt hat, kann die Tat nicht mehr als vergehen verfolgt werden. Das Verfahren ist daher endgültig einzustellen
Mein Mutter hatte ihm das Geld dennoch an dem selbigen Tage überwiesen.
Heute hatte ich von dem Landesamt für soziale Dienste eine Rechnung im Kasten. Jetzt soll ich noch 764,75€ zahlen
Muss ich das jetzt noch zaheln.?????
oder kann ich dagegen einspruch einlegen. Schliesslich bin ich ja frei gesprochen worden.
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