muss ich für die inobhutnahme meiner kinder zahlen
15.03.2011 21:50
| Preis:
***,00 € |
Familienrecht
Beantwortet von
letztes jahr im sommer sind uns unsere 4kinder vom jugendamt weckgenommen worden drei haben wir nach drei wochen wiederbekommen unser kleinster ist in einer pflege familie geblieben bis ein erziehungsgutachten entschieden hat ob die belastung mit drei kindern ausreichent ist jetzt mussten ich und mein lebensgefärte unsere einkünfte offen legen und entschieden worden ist das wir für die inobhutname und auch frür den pflegeunterhalt aufkommen solln.das mir das kindergeld für die drei wochen enfällt und für den kleinen ist mir schon klar aber warum sollen wir auch noch zahlen dafür das wir nicht wollten das die kinder aus dem elternhaushalt genommen werden und müssen wir das erziehungsgutachten hinterher auch noch finanzell aufkommen
Trifft nicht Ihr Problem?
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Kinder
zahlen
16.03.2011 | 00:25
Antwort
von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
1114 Bewertungen
Sehr geehrte Ratsuchende,
da die Kinder in der Pflegefamilie versorgt worden sind, sind natürlich auch Kosten angefallen.
Und für diese Kosten haben Sie als Eltern aufzukommen.
Um Ihre Leistungspflicht prüfen zu können, sind Sie zur Auskunft aufgefordert worden. Dieses ist rechtlich nicht zu beanstanden.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Ergänzung vom Anwalt
24.03.2011 | 08:33
Sehr geehrte Ratsuchende,
es gibt Probleme mit dem Gebühreneinzug. Diese Probleme sollten Sie schnell beseitigen und den Geldeinzug sicherstellen, damit es nicht zu einer kostenintensiven Ausweitung kommt.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle