364.737
Registrierte
Nutzer
Schneller und günstiger Rat vom Anwalt online.
Rechtsverbindlich: Antwort von einem Anwalt. Vertrauendwürdig: Kein Abo, keine Folgekosten.
Vertaulich:
E-Mail Beratung

Vertrauliche Rechtsberatung beim Anwalt Ihrer Wahl.

  • Dateien mitschicken
  • Kein Termin, kein Aufwand
  • ab 25 € mit dem Anwalt vereinbar
Topseller
Frag-einen-Anwalt.de

Einfacher geht es nicht, Das Original und Testsieger.

  • Frage online stellen
  • Ein Anwalt antwortet in 2 Stunden.
  • Beratung zu Ihrem Preis.
  • Ab 25 €
Sofort:
Telefonberatung

Jetzt sofort von einem Anwalt helfen lassen.

  • Sekundengenaue Abrechnung.
  • Später jederzeit anhören.
  • Ab 1,49 €/Min.
Beratungen vergleichen
1012 Besucher | 3 Anwälte online
 www.frag-einen-anwalt.de » Familienrecht » muss ich für die inobhutnahme meiner kinder...
Schon bei uns registriert?
Bitte melden Sie sich an.
Nutzername


Passwort
Einloggen Passwort vergessen?

Oder mit einem Ihrer Konten:
Login via Facebook
 www.frag-einen-anwalt.de » Familienrecht » muss ich für die inobhutnahme meiner kinder...

muss ich für die inobhutnahme meiner kinder zahlen


15.03.2011 21:50 |
Preis: ***,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle




letztes jahr im sommer sind uns unsere 4kinder vom jugendamt weckgenommen worden drei haben wir nach drei wochen wiederbekommen unser kleinster ist in einer pflege familie geblieben bis ein erziehungsgutachten entschieden hat ob die belastung mit drei kindern ausreichent ist jetzt mussten ich und mein lebensgefärte unsere einkünfte offen legen und entschieden worden ist das wir für die inobhutname und auch frür den pflegeunterhalt aufkommen solln.das mir das kindergeld für die drei wochen enfällt und für den kleinen ist mir schon klar aber warum sollen wir auch noch zahlen dafür das wir nicht wollten das die kinder aus dem elternhaushalt genommen werden und müssen wir das erziehungsgutachten hinterher auch noch finanzell aufkommen
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 268 weitere Antworten zum Thema:
Kinder zahlen
16.03.2011 | 00:25

Antwort

von

Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
1114 Bewertungen
Sehr geehrte Ratsuchende,

da die Kinder in der Pflegefamilie versorgt worden sind, sind natürlich auch Kosten angefallen.

Und für diese Kosten haben Sie als Eltern aufzukommen.

Um Ihre Leistungspflicht prüfen zu können, sind Sie zur Auskunft aufgefordert worden. Dieses ist rechtlich nicht zu beanstanden.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle


Ergänzung vom Anwalt 24.03.2011 | 08:33

Sehr geehrte Ratsuchende, es gibt Probleme mit dem Gebühreneinzug. Diese Probleme sollten Sie schnell beseitigen und den Geldeinzug sicherstellen, damit es nicht zu einer kostenintensiven Ausweitung kommt. Mit freundlichen Grüßen Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
ANTWORT VON
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Oldenburg

1114 Bewertungen
FACHGEBIETE
Familienrecht, Kaufrecht, Strafrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht