muss Bauträger Wohngeld zahlen?
05.03.2008 10:28 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum
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Rechtsanwalt Guido Matthes
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Bauträger hat lt. Vereinbarung mit Erstverwalter kein Wohngeld bezahlt. Nachfolgender Verwalter fordert die gesamte Summe ein.
Sehr geehrte Damen und Herren,
eine neue WEG (11 Einheiten) wurde ab 1.9.06 als WEG verwaltet.
Der Bauträger und der Erstverwalter hatten vereinbart, dass der Bauträger kein Wohngeld zu zahlen braucht. Der Erstverwalter verdiente über seine Maklerprovision als Immobilienmakler entsprechend am Verkauf der Wohnungen. (Ist das rechtens?)
Dieser hat jedoch seine Verwalterpflichten verletzt indem er u. a. im Jahr 2007 keine Eigentümerversammlung einberufen hatte sowie offene Rechnungen nicht beglich. Der Verwalter wurde auch nicht von der NK-Abrechnung 2006 entlastet.
Zum 1.1.08 wurde von den Eigentümern ein neuer Verwalter bestellt. Dieser fordert das gesamte Wohngeld für den Zeitraum ab 1.9.06 ein. Grundlage dafür ist ein Wirtschaftsplan vom 18.10.06 welcher für die verkauften, also bewohnten Wohnungen erstellt wurde. Demzufolge ist zu erwarten, dass ein Teil der Forderung ohnehin nach erfolgter Abrechnung zurückzuzahlen ist.
Inzwischen hat der neue Verwalter bereits eine Sonderumlage in Höhe von insgesamt € 9.400 veranschlagt um die anstehenden sowie noch offenen Rechnungen zu begleichen.
Die gesamte Wohngeldforderung (ab 1.9.06) gegenüber dem Bauträger beläuft sich auf gut € 10.000. Dieser hat im Feb. 2008 € 5.000 beglichen und möchte den Rest nach erfolgter Abrechnung begleichen.
Der Erstverwalter behauptet, dass mit Begleichung der Abrechnung für 2006 dies erledigt wäre und der Bauträger erst ab 1.1.08 das Wohngeld zu zahlen hat. Es bestand jedoch keine Vereinbarung, dass der Erstverwalter für den Bauträger das Wohngeld für die WEG übernimmt.
Ist der Bauträger verpflichtet das gesamte Wohngeld nachzuzahlen?
Kann der Bauträger verlangen, dass erst die Abrechnung 2007 ordentlich erstellt wird um dann seine, falls noch offene Zahlungen zu leisten?
Kann der Bauträger mit damaliger Stimmenmehrheit die Abrechnung 2006 vom Erstverwalter als rechtens betrachten?
Vielen Dank im voraus









