Frage geschrieben am 07.07.2010 16:51:25
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
mpu negativ
Rechtsgebiet: Verkehrsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1772Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Antwort geschrieben am 07.07.2010 17:03:31 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Gerhard Raab
Aachener Strasse 585, 50226 Frechen, Tel: 02234-63990, Fax: 02234-64960
Arbeitsrecht (Arbeiter und Angestellte), Erbrecht, Familienrecht, Straßen- und Verkehrsrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht, allgemein, Kaufrecht, Strafrecht
Bewertungen: 536
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zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
1.
Den Antrag auf Neuerteilung des Führerscheins sollten Sie zurücknehmen. Die Rücknahme erfolgt gegenüber der Straßenverkehrsbehörde, also dort, wo Sie den Antrag gestellt haben.
2.
Grundsätzlich werden Sie sich erneut zur MPU anmelden müssen. Allerdings rate ich dringend, sich darauf vorzubereiten. Hierzu werden entsprechende Kurse angeboten. Ohne Vorbereitung sind Ihre Chancen, den Test zu bestehen, eher als gering anzusehen.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
Rechtsanwalt
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 07.07.2010 17:19:48
wird die Fs stelle erfahren das ich eine negative mpu habe.Wenn ich den Antrag zurückziehe wird man mich fragen warum? Kann ich das gleich morgen machen da ich ja eh weiß das die mpu negativ ist
wird die Fs stelle erfahren das ich eine negative mpu habe.Wenn ich den Antrag zurückziehe wird man mich fragen warum? Kann ich das gleich morgen machen da ich ja eh weiß das die mpu negativ ist
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 07.07.2010 17:45:40
Sehr geehrte Fragestellerin,
zu Ihrer Nachfrage nehme ich wie folgt Stellung:
Die Führerscheinstelle wird nicht erfahren, daß die MPU ungünstig ausgefallen ist. Sie sind auch nicht verpflichtet, hierzu Angaben zu machen oder gar das Gutachten vorzulegen.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
Rechtsanwalt
Sehr geehrte Fragestellerin,
zu Ihrer Nachfrage nehme ich wie folgt Stellung:
Die Führerscheinstelle wird nicht erfahren, daß die MPU ungünstig ausgefallen ist. Sie sind auch nicht verpflichtet, hierzu Angaben zu machen oder gar das Gutachten vorzulegen.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
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