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Hallo,
Ich hab im Jahre 2007 mehrmals meine Miete nicht Zahlen können. Zu diesem Zeitpunkt war ich noch allein im Haushalt. Ab Januar 2008 ist meine Lebensgefährtin zu mir gezogen. Ich habe den Vermieter immer wieder aufgefordert mir den Genauen Betrag der Mietrückstände zu nennen. Dieser rechnete aber immer die gezahlten Mieten auf den Rückstand auf so das er jetzt sagt ich habe die letzten 4 Monate keine Miete gezahlt. Der reguläre Rückstand ist aber 2007 entstanden. Nun hat der Vermieter bei Amtsgericht einen Mahnbescheid gegen mich und meine Lebensgefährtin (war 2007 nicht im Mietvertrag / Nachtrag erst Jan. 2008) beantragt.
Meine Frage:
Ist das überhaupt rechtens das der Vermieter den Rückstand aufrechnet? Wenn nicht währen diese ja Verjährt (31.12.2007 - 31.12.2010).
Die andere Seite ist, ob der Vermieter meine Lebensgefährtin als Schuldnerin mit angeben darf? Sie war zu diesem Zeitpunkt nicht mit als Mieter genannt, anderer Seits rechnet der Vermieter die Rückstände monatl. auf sodass WIR die letzten 4 Monate keine Miete gezahlt hätten.
Vielen Dank!
Antwort geschrieben am 26.02.2011 10:18:00 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Reinhard Otto
Karolinenstr. 8, 33609 Bielefeld, Tel: 0521/178960, Fax: 0521/176651
Arbeitsrecht, Familienrecht, Miet und Pachtrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 481
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ich möchte Ihre Anfrage auf der Grundlage der von Ihnen dazu mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:
Ob der Vermieter die von Ihnen geleisteten Zahlungen so verrechnen darf, wie er es tut, hängt davon ab, wie Sie die jeweiligen Überweisungen bezeichnet haben.
Reicht eine Zahlung nicht aus, alle Forderungen zu tilgen, wird diejenige getilgt, die Sie bei der Zahlung bestimmen, § 366 Abs. 1 BGB.
Geben Sie keine Bestimmung an, kann wird per Gesetz letztlich auf die älteste Forderung verrechnet, vgl. § 366 Abs. 2 BGB.
Haben Sie bei Zahlung also pauschal angegeben "Miete" o.ä., ohne den jeweiligen Zeitraum zu bestimmen, für den diese Mietzahlung gelten soll, hat der Vermieter zu Recht auf die jeweils älteste Forderung verrechnet mit der Folge, dass Sie (und Ihre Lebensgefährtin) die letzten 4 Monate schulden.
Lautet die Bezeichnung jedoch konkret auf "Miete für Monat xx", ist der Vermieter daran gebunden. Dann hätten Sie die laufenden Mieten gezahlt und ein Rückstand besteht für die alten 4 Mieten, für die Ihre LG nicht haften würde.
Mit freundlichen Grüßen
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