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Frage geschrieben am 15.06.2011 12:44:18

mögliche Diskriminierung

Rechtsgebiet: Verwaltungsrecht | Einsatz: € 48,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1221
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Guten Tag!

Sehr geehrten Damen und Herren,

ich würde gern erfahren, ob dieser Fall ein Fall der Diskriminierung, Unterdrückung und Abgrenzung ist.
Und Zwar:
Ich bezog von 01.09.2010 bis 01.03.2011 ALG-2 von ARGE Aachen. Weil zu Bedarfsgemeinschaft meine Ehefrau mit der ausländischen Staatsangehörigkeit und unser Sohn gehören, wurde ich zu „Betreuungsteam der ARGE" zugewiesen, die ausschließlich für Ausländer und nicht EU-Bürger zuständig ist. So kann man bis heute als Beweis von Beschilderung und Akten entnehmen.
Meine Ehefrau ist eine Studentin und hat damals eigene Einkünfte. D. h, dass sie auf die Leistungen von ARGE nicht angewiesen war. Ich und mein Sohn sind deutsche Bürger, aber es spielte keine Rolle
für die Verwaltung der ARGE. Wir waren als Ausländer betrachtet. Ich versuchte mich dagegen mit einigen Beschwerden an Teamleiter und Geschäftsführer der ARGE zu wehren, aber es hat mich nicht geholfen. Ich fragte die Aachener Staatsanwaltschaft, ob es eine Diskriminierung bzw. eine Straftat besteht. Die Antwort war überraschend für mich. Die Aachener Staatanwaltschaft sieht keine Anhaltspunkte für die Diskriminierung.
Also, ich kam nach BRD als ein deutscher Spätaussiedler nach Bundesvertriebenengesetz. Ich habe längst eine deutsche Bürgerschaft, aber weil meine Ehefrau eine Ausländerin ist, die eigene Einkünfte hat, bin ich als ein Ausländer eingestuft.
Ist das normal meine lieben Gesetzkenner? Darf man so tun? Ist das tatsächlich nicht strafbar?

Hochachtungsvoll


Antwort geschrieben am 15.06.2011 14:27:05
Sehr geehrter Fragesteller,

ich beantworte Ihre Frage aufgrund Ihrer Angaben wie folgt:


Eine Diskriminierung liegt in Ihrem Fall vor, wenn Sie tatsächlich schlechter als Deutsche behandelt werden. Es ist nicht eindeutig gesagt worden, inwieweit Sie schlechter behandelt worden sind, aber man kann schon wegen der Trennung annehmen, dass Sie anderes behandelt werden, so dass eine Diskriminierung vorliegt. Allerdings ist fraglich, ob diese nicht gerechtfertigt ist. Das ist dann der Fall, wenn die ARGE ohne sachlichen Grund Sie und Ihren Sohn als Ausländer betrachtet. Sie haben selbst gesagt, dass Ihre Frau Ausländerin ist, und dass Sie aus diesem Grund als Ausländer behandelt werden, ohne dass Sie gesagt haben, ob und wie Sie schlechter behandelt werden. Aus meiner Sicht, so wie Sie das vorgetragen und dargestellt haben, kann es sich um eine formelle Abgrenzung der Leistungsbezieher oder sonstigen Leistungsempfänger handeln, wenn nicht Deutsche und Ausländer gleiche Voraussetzungen für die Auszahlung von Leistungen haben. Das ist sehr oft dann der Fall, wenn der Ausländer eine Niederlassungsberechtigung besitzt. Daher kann man grundsätzlich die Sozialleistungenempfänger nicht in Deutsche und Ausländer teilen. Das widerspricht dem Sinn des Gesetzes.

Sie fühlen sich aber benachteiligt, weil Sie als Deutscher WIE Ausländer behandelt werden. Sie erklären auch nicht inwieweit, Sie schlechter behandelt werden.
Wenn Sie nicht selbst in der Sache beschwert sind, können Sie nicht klagen.

Ist das tatsächlich nicht strafbar?

Das ist nicht strafbar. Ich sehe keine Anhaltspunkte für irgendeine Straftat.

Mit freundlichen Grüssen

Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 18.06.2011 12:38:57

Es wurde nicht 100% behauptet, dass es eine Diskriminierung im Sinne der Rechtslage ist.
Was ich brauchte, eine genaue Beurteilung dieses Falles. Ist es keine Diskriminierung, weil es allen gleich ausgezahlt wird? Aber warum überhaupt wurde es auf EU und nicht EU-Bürger geteilt?
Die Ausrede wie spezielle Schulung, die auf Bedürfnisse von Ausländer gerichtet, ist für mich inakzeptabel. Ich lebe seit 10 Jahrein in BRD
Der Mensch wird trotz seiner Willen auf eine erpresserische Weise gezwungen, sich rechtlich als eine Person akzeptieren, die eigentlich einen ganz anderen Status hat. Vielleicht ist es eine Nötigung?!
Sie haben nach meiner Meinung nicht gerade alles in Betracht gezogen.

Meine Ehefrau hat damals nichts mit der ARGE zu tun.
Weil ich im Ausland geboren und aufgewachsen bin, habe ich selbstverständlich die schlechten Karten trotz meiner deutschen Vorfahren. Die Tatsache ist, dass Sie möglicherweise nach Sprache mehr ein Deutscher sind als ich, aber es ändert den Fakt nicht, dass ich einen Personalausweis des deutschen Bürgers habe. Ich wollte und will nicht ins Zimmer eintreten, wo an die Tür klar und deutlich „Team für Ausländer und nicht EU-Bürger steht"
Entschuldigung, aber ich habe seit 10 Jahren eine deutsche Bürgerschaft.
Warum bin ich dann gezwungen, mich als ein Ausländer auszugeben, indem ich über diese Tür reingehe?
Für mich wäre es kein Problem als Ausländer akzeptiert zu werden, würde ich meinen alten Pass zu behalten. Aber ich darf dorthin gehen, wo an die Tür z.B. „für EU-Bürger" steht.
Sagen Sie, dass es kein Unterschied gibt?
Ja und Nein. Das Geld bekommen alle gleich. Es wäre sofort als eine Diskriminierung qualifiziert, wäre es anders gewesen. Im Team für Ausländer habe ich als ein Ingenieur Nachrichtentechnik keinen vernünftigen Vorschlag bzgl. Fortbildung, keine guten Vermittlungsangebote bekommen. Es wird sofort versucht, mich zu zwingen sinnlose 1-Euro-Job anzunehmen. Bei den anderen Teams sieht es nachweislich ganz anders. Ich habe schon dies persönlich erlebt. Aber es ist ganz andere Geschichte.Alleine schaffe ich nie, das zu beweisen.


Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 18.06.2011 14:55:47

Ich kann Ihnen eine Anekdote in dem Sinne erzählen:

Als ich Student war, habe ich eine Vorlesung: Ö-Recht/Verfassungsrecht besucht. Dann kam ein Professor, an dessen Name ich mich nicht erinnern kann, und lehrte über Art. 12 Abs. 1 GG. Er lautet: "Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen". Dann fragte er: Ist das eine Diskriminierung, dass die Ausländer nicht das Recht haben, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungssttte frei zu wählen? Die Meisten haben gemeint: Nein, aber er sagte: Ja, und fügte hinzu: Das gehört zu europäischen Rechtskultur, dass manche Leute diskriminiert werden.

Also Diskriminierung im rechtlichen Sinne ist überall gegeben bereits wegen der Ungleichbehandlung, so dass sich die Frage nicht stellt, ob eine Diskriminierung vorliegt, sondern, ob sie gerechtfertigt ist. Wenn Ihnen natürlich schlechtere Jobs angeboten werden, so steht Ihnen auch der Weg bis zum Bundesverfassungsgericht frei. Wenn diese Teilung auf Ausländer und Deutsche aufgrund einer Vorschrift, die nicht älter als 12 Monate ist, gemacht wird, kann man auch in abstrakter Weise prüfen lassen, ob eine solche Vorschrift, die solche Behandlung zulässt, rechtswidrig sei. Das Verfahren nennt sich abstrakte Normenkontrolle.

JA, die Nötigung ist so eine Sache. Jeder nötigt jeden in dieser oder jener Hinsicht zu einem anderen als gewollten Verhalten. Schon deswegen liegt in objektiver Hinsicht eine Nötigung vor. Dann stellt sich die Frage der Rechtswidrigkeit der Nötigung. Diese liegt nur wenn die eingesetzten Nötigungsmittel zu dem angestrebten Zweck außer Verhältnis stehen. Dort wird aber gesagt, dass der Zweck der Behörde eine bessere Arbeitsverteilung und so weiter. Dass Sie sich dadurch genötigt fühlen, auf eine Tür mit Ausländer zusammen zu gehen, zu denen Sie nicht gehören(wollen), ist ein Mittel, der nicht so unangemessen ist, wobei ich sagen würde, dass diese Behandlungen als Bürger 2. klasse nicht angemessen sind, egal ob jemand Deutscher oder Ausländer ist. Sie haben Ihre Rechte als Deutscher und- wenn Sie wollen- können Sie sich auch als Deutscher anstellen, wird eine solche Behandlung vor der Behörde verweigert, können Sie unter Umständen vor Gericht dagegen klagen. Das ist Ihr Grundrecht.

Ich habe auch eine Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht wegen Verletzung des Art. 101 GG. Es ist nicht einfach diese Beschwerde zu schreiben. Sollte Sie da anwaltliche Hilfe gebrauche, können Sie sich an mich wenden.

Ich wünsche viel Glück in der Angelegenheit.

Bewertung der Antwort vom Fragesteller

mögliche Diskriminierung | Gesamtbewertung: 5/5 | Datum: 2011-10-20
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