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Frage geschrieben am 14.01.2011 16:49:09

mit falschen Geburtsdaten bei Internetspiel angemeldet,wer haftet für die Kosten

Rechtsgebiet: Generelle Themen | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1055
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
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Unser Sohn hat sich mit falschen Daten bei Internetspiel Sea??? angemeldet,ohne unser Wissen und Einverständnis.Hat dann mit dem Firmenhandy meines Mannes. Für 900,00€ sms(pro sms 1,99€)an das Spiel geschickt um Spielewährung( Perlen) zukaufen. Das Ganze fing ab Mitte Oktober an bis Ende November .Vor 2 Tagen platze dann die Bombe und wir wissen nicht ,was jetzt ?Die Betreiber schreiben wir sind Schuld und hätten keinen Anspruch auf Erstattung Unseres bzw.das Firmengeld.Wir seien verpflichtet unsere Handy so aufbewahren das kein Unbefugter sie benutzen kann.Das wird wohl auch so richtig sein ,nur wie sieht es mit den Anmeldedaten aus, werden die nicht überprüft seitens der Betreiber.haben die wirklich alle Rechte auf ihrer Seite? Haben wir keine Chance wenigstens einen Teil des Geldes zurück zu bekommen


Antwort geschrieben am 14.01.2011 18:29:32
Rechtsanwältin Silke Jacobi
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Sehr geehrter Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Eine Erstattung durch den Spielebetreiber dürfte dann möglich sein, wenn Sie nicht zur Zahlung dieser 900,00 Euro verpfichtet wären. Für eine abschließende Klärung dieser Frage ist aber nicht auszuschließen, dass noch eine tiefergehende rechtliche Prüfung notwendig wird, die den Rahmen einer Erstberatung auf dieser Plattform allerdings sprengen würde.

Ich gehe zunächst davon aus, dass eine Anmeldung zu diesem Spiel grundsätzlich erst ab 18 Jahren zulässig wäre und Ihr Sohn noch minderjährig ist.

Auf dieser Grundlage möchte ich Ihre Anfrage im Rahmen einer vorläufigen Bewertung wie folgt beantworten: Minderjährige unter 7 Jahren sind nur beschränkt geschäftsfähig und können Verträge wie diesen Spielevertrag grundsätzlich nicht wirksam schließen. Zur Wirksamkeit wäre die Genehmigung der Eltern notwendig; an dieser Genehmigung fehlt es aber nach Ihrer Darstellung. Die Bestellung der Spielewährung sowie der Spielevertrag an sich wären damit als ein unwirksamer Vertrag zu bewerten, so dass der Spieleanbieter die Forderung nicht geltend machen könnte. Gezahlte Beträge müssten daher dann an Sie erstattet werden.

Es gibt z. B. für Klingeltöne, die per sms bestellt wurden, ein Urteil des Amtsgerichts Berlin Mitte (12 C 52/08) das besagt, dass weder das minderjährige Kind noch die Eltern für einen solchen Vertrag oder eine solche Abo-Falle zahlen müssen.

Auch bei anderen Bestellungen per sms oder beim Abschluss von online-Verträgen sind die Grundsätze zur Geschäftsfähigkeit anzuwenden, so dass die Rechtsgedanken des vorgenannten Urteils auch auf Ihr Problem übertragbar sein dürften.

Von daher sollten Sie den Spielebetreiber anschreiben und darauf hinweisen, dass Ihr Sohn sowohl die Anmeldung als auch die Bestellung der Spielewährung ohne Ihr Wissen und ohne Ihre Zustimmung vorgenommen hat und dass dieser Vertrag wegen Minderjährigkeit des Sohnes unwirksam ist. Sie sollten zudem ausdrücklich darauf hinweisen, dass Sie den Vertragsschluss Ihres Sohnes nicht genehmigt haben und dem Vertragsschluss noch einmal ausdrücklich widersprechen. Gleichzeitig sollten Sie den Spieleanbieter zur Erstattung binner einer relativ kurzen Frist (ca. 10 Tage) auffordern, wenn Sie die 900,00 Euro bereits zahlen mussten.

Darüber hinaus sollten Sie die Anmeldeseite des Spieleanbieters einmal genau betrachten und prüfen, ob bei der Angabe des Alters eine manuelle Angabe möglich ist oder nur ein Geburtsjahr aus einer vorgegebenen Liste ausgewählt werden kann, mit dem der Anmelder in jedem Falle volljährig ist. Dann muss der Spieleanbieter quasi in Kauf nehmen, dass er unzulässigerweise Verträge mit Minderjährigen schließt, so dass der dadurch entstandene Schaden zu seinen Lasten gehen würde. Kann dagegen das Geburtsjahr frei eingegeben werden, wäre u. U. zu klären, ob Ihr Sohn sich durch die falschen Angaben strafbar gemacht haben könnte und sich daraus eine Haftung für die Zahlung der erworbenen Spielewährung ergeben könnte. Letzteres gilt umso mehr, wenn der Spieleanbieter strafrechtliche Schritte gegen Ihren Sohn androht.

Da die sms-Kosten durch den Vertragspartner des Mobilfunkanbieters abgerechnet und eingezogen werden, wird es wohl leider nicht so leicht möglich sein, diesen Betrag bei der Zahlung der Rechnung zurückzuhalten. Sie sollten aber trotzdem mit dem Mobilfunkanbieter klären, ob eine Möglichkeit besteht, diese 900,00 Euro vorerst nicht einzuziehen oder ob der Einziehung noch widersprochen werden kann. Ggf. müsste dies über die Firma Ihres Mannes erfolgen, wenn diese Vertragspartner des Mobilfunkanbieters ist.

Die Frage, ob und wie der Spieleanbieter die Richtigkeit der Altersangaben überprüft oder überprüfen muss, lässt sich leider nicht so einfach beantworten, da hier u. a. Fragen des Datenschutzes eingreifen, inwieweit eine allumfassende Kontrolle möglich und zulässig ist. Im Zweifel müsste der Spieleanbieter aber darlegen, dass er die Altersangaben überprüft hat und darauf vertrauen konnte, mit einem Volljährigen den Vertrag geschlossen zu haben.

Sollte der Spielebetreiber trotz Ihres Schreibens und der Erstattungsaufforderung weiter die Forderung geltend machen und/oder sogar noch weitere Schritte wie ein gerichtliches Verfahren oder Strafverfahren androhen, sollten Sie unbedingt einen Kollegin oder eine Kollegin vor Ort aufsuchen, um die Sache tiefergehend prüfen zu lassen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen eine erste Orientierungshilfe geben und wünsche Ihnen viel Erfolg!

Mit freundlichen Grüßen

Silke Jacobi
Rechtsanwältin


Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 14.01.2011 18:53:41

Unser Sohn ist 13 jahre und ich hatte den Betreiber angemailt und ihn auch darauf hingewiesen das unser sohn ohne einwilligung und noch minderjährig sich bei diesen Spiel angemeldet hatte.aber darauf hat er nicht reagiert weder auf das falsch Alter noch das die fehlende Einwilligung.Nur die Zahlung war wichtig für die.Daher war meine Frage ob denn niemand die angemachten Daten überprüft.
Uns wurde nur mitgeteilt wofür wir zuständig sind, nämlich unsere Handy gegen Unbefugte zuschützen und das die Summe zuzahlen sei.
mfg. marina stahn
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 14.01.2011 19:08:45

Sehr geehrte Ratsuchende,

ob und wie der Spieleanbieter die Anmeldedaten überprüft, kann von hier aus nicht geklärt werden. Diese Frage könnte allenfalls der Anbieter beantworten, der aber sicherlich behaupten würde, eine Prüfung wie auch immer vorgenommen zu haben. Fakt ist jedoch, dass ein 13-Jähriger sich weder strafbar machen noch wirksam einen solchen Vertrag schließen kann, selbst wenn er sich als volljährig ausgegeben hat.

Mangels wirksamen Vertrag gibt es daher auch keine berechtigte Forderung des Spieleanbieters.

Sie sollten sich daher von den Behauptungen und Aussagen des Spieleanbieters nicht zu sehr einschüchtern lassen. Sicherlich besteht man dort erst einmal auf Zahlung und versucht Sie unter Druck zu setzen; Sie sollten sich aber zur Wehr setzen, denn der geschlossene Vertrag ist unwirksam.

Verbindliche Regelungen darüber, wie die Altersangaben bei Spieleanmeldungen oder online-Verträgen vom Anbieter zu prüfen sind, gibt es derzeit noch nicht. Das Risiko von falschen Altersangaben liegt - je nachdem wie die Altersabfrage gestaltet ist - u. U. beim Anbieter. Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist ein komplettes "ausforschen" des Anmelders zur Überprüfung der Altersangaben sicherlich nicht zulässig.

Sie sollten daher noch einmal in aller Deutlichkeit der Forderung unter Hinweis auf die Minderjährigkeit des Sohnes widersprechen. Im Übrigen darf sich der Anbieter nicht darauf verlassen, dass ein Handy nur vom (volljährigen) Anschlussinhaber benutzt wird, so dass seine Argumente, Sie hätten Ihre Handys besser schützen müssen, nicht haltbar sind. Darüber hinaus sind Sie nicht verpflichtet, einen 13-Jährigen ununterbrochen zu kontrollieren.

Wenn der Anbieter eine absolut sichere Altersverifizierung gewünscht hätte, wäre es ihm z. B. unbenommen, eine Anmeldung nur unter Verwendung des Postident-Verfahrens zu ermöglichen. Dann kann er sicher sein, dass kein Minderjähriger falsche Daten angibt. So muss der Anbieter meines Erachten damit rechnen, dass die Altersangaben auch gefälscht sein können und er auf den Kosten "sitzen bleibt".

Sie sollten daher von einer Zahlung zunächst weiter absehen und bei einer erneuten Mahnung oder Androhung weiterer Schritte einen Anwalt einschalten, der die Forderung abwehrt. Meist haben die Anbieter kein Interesse an einer gerichtlichen Auseinandersetzung, sondern hoffen darauf, durch Einschüchterung der Gegenseite an das Geld zu kommen.

Mit freundlichen Grüßen

Silke Jacobi
Rechtsanwältin

Bewertung der Antwort vom Fragesteller

mit falschen Geburtsdaten bei Internetspiel angemeldet,wer haftet für die Kosten | Gesamtbewertung: 4.2/5 | Datum: 2011-01-14
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