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im mietvertrag wurde verankert das die kaution zu einem späteren zeitpunkt bezahlt wird. eine andere person schrieb dann den 01.04.11 hin . nun sind aber die felder wie die kaution zu bezahlen ist nicht angekreuzt . ob in drei monatsraten oder ob bürschaftsurkunde .wie verhält es sich nun kann ich auch eine bürgschaftsurkunde dem vermieter zu kommen lassen da die felder nicht angekreuzt sind ? im übrigen wohnen wir schon 3 monate in der wohnung.Antwort geschrieben am 14.04.2011 21:25:01 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Gerhard Raab
Aachener Strasse 585, 50226 Frechen, Tel: 02234-63990, Fax: 02234-64960
Arbeitsrecht (Arbeiter und Angestellte), Erbrecht, Familienrecht, Straßen- und Verkehrsrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht, allgemein, Kaufrecht, Strafrecht
Bewertungen: 564
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zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
1.
Grundsätzlich ist der Mieter berechtigt, die Kaution in drei Monatsraten zu zahlen.
Der Mieter kann die Kaution durch Bankbürgschaft erbringen, allerdings nur, wenn diesbezüglich Einigkeit mit dem Vermieter besteht. D. h., wenn Sie die Kaution durch Bankbürgschaft leisten wollen, müssen Sie den Vermieter fragen, ob er damit einverstanden ist.
2.
Ist der Vermieter mit der Bankbürgschaft nicht einverstanden, ist die Kaution durch Zahlung eines Geldbetrages zu leisten. Der Vermieter ist verpflichtet, ein Kautionskonto einzurichten, d. h. er muß die Kaution von seinem Vermögen getrennt anlegen.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
Rechtsanwalt
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Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 14.04.2011 21:33:01
wenn der vermieter auf zahlung besteht kann ich dann trotzdem 3 gleiche raten zahlen oder muss ich auf einmal alles zahlen ?
wenn der vermieter auf zahlung besteht kann ich dann trotzdem 3 gleiche raten zahlen oder muss ich auf einmal alles zahlen ?
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 14.04.2011 21:50:47
Sehr geehrte Fragestellerin,
zu Ihrer Nachfrage nehme ich wir folgt Stellung:
Die erste Rate ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig. Die beiden weiteren Raten sind in den darauf folgenden Monaten zu leisten.
Wenn Sie bereits drei Monate in der Wohnung wohnen, ist die Kaution zwischenzeitlich also in voller Höhe fällig.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
Rechtsanwalt
Sehr geehrte Fragestellerin,
zu Ihrer Nachfrage nehme ich wir folgt Stellung:
Die erste Rate ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig. Die beiden weiteren Raten sind in den darauf folgenden Monaten zu leisten.
Wenn Sie bereits drei Monate in der Wohnung wohnen, ist die Kaution zwischenzeitlich also in voller Höhe fällig.
Mit freundlichen Grüßen
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