meine private Krankenversicherung
31.10.2009 08:08 |
Preis: ***,00 € |
Beantwortet von
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Preis: ***,00 € |
Arbeitsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle
| in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe ein Problem. Habe seit 1/2009 keine Krankenvers. mehr - weil ich im letzten Jahr die Beiträge nicht mehr zahlen konnte bedingt durch Trennung und sonstigen fam. Problemen bzw. auch verpasst habe, eine Stundung zu beantragen. Bin jetzt seit Aug. 2009 dabei eine neue Private KV zu bekommen und dies scheint nun auch bald zu gelingen. Warte in den nächsten Tagen auf eine Zusage.
Ich muss jetzt für 6 Moante die Beiträge im voraus zahlen und die
Beiträge rückwirkend auch, da ja eine Versicherungspflicht besteht seit 1.1.2009.
Ich muss nun meinem Arbeitgeber die Bescheinigung für das Jahr 2009 noch beibringen, was sich jetzt schwierig gestaltet. Ich habe ja die monatlichen Zuwendungen bisher erhalten, da ich noch nicht mitgeteilt habe, dass ich keine KV mehr hatte.
Ich habe nun Angst meinen Arbeitsplatz zu verlieren. Die Personalstelle hat mir mitgeteilt, dass, wenn ich die Bescheinigung nicht beibringe zunächst eine Besteuerung "geldwerter Vorteil" erfolgen wird.
Die neue KV würde jetzt per 1.10.2009 gelten, wenn alles klappt.
Was kann ich jetzt tun? bzw. was raten Sie mir.









