30.09.2010 | 17:12
Antwort
von
Rechtsanwalt Norman Dauskardt
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Sehr geehrter Ratsuchender,
für Ihre Anfrage möchte ich Ihnen danken und diese unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes summarisch wie folgt beantworten:
Leider kann ich Ihnen nicht bedenkenfrei zu Ihrem geplanten Vorgehen raten.
Ich gehe davon aus, dass Sie das lizenzfreie Bild nicht in „körperlicher Form" erwerben wollen, sondern sich vielmehr ein Nutzungsrecht einer digitalen Version im Internet verschaffen wollen. In diesem Fall spricht man nicht von einem Kauf-, sondern von einem Lizenzvertrag.
Die Verwendung der Schlange aus dem Bild wäre bedenkenlos möglich, wenn Sie dafür eine Lizenz, nämlich die Lizenz zur kommerziellen Bearbeitung und Verwendung des Ursprungsmotivs innehätten. Eine solche Lizenzerteilung muss aber explizit vereinbart werden. Ohne ausdrückliche Vereinbarung wäre mit dem „Bildkauf" lediglich die Übertragung eines einfachen Nutzungsrechts zu privaten Zwecken verbunden.
Denkbar ist auch eine so genannte freie Verwendung des Ursprungsmotivs nach §
24 des Urhebergesetzes. Hierfür muss das von Ihnen neu geschaffene Werk jedoch eine derartige Eigenart aufweisen, dass das alte Werk (Ursprungsmotiv) völlig in den Hintergrund tritt. Hierfür ist jedoch stets eine Beurteilung des Werkes (Ihres Logos) im Einzelfall erforderlich - die Annahme einer freien Bearbeitung ist deshalb nicht ganz risikolos.
Ich empfehle Ihnen daher, mit dem Urheber des Bildes in Kontakt zu treten und anzufragen, ob Ihnen die kommerzielle Bearbeitung und Verwendung des Ursprungsmotivs erlaubt werden kann (möglicherweise auch gegen Entrichtung einer Lizenzgebühr).
Ich hoffe, Ihnen mit vorstehender Beantwortung einen ersten Überblick verschafft zu haben und wünsche Ihnen für die Klärung der Angelegenheit viel Erfolg. Gern stehe ich Ihnen auch für eine weitergehende Beratung und Interessenvertretung unter den unten angegebenen Kontaktdaten zur Verfügung.
Ich weise Sie darauf hin, dass das Hinzufügen- oder Weglassen von Sachverhaltsdetails zu einer völlig anderen rechtlichen Bewertung führen kann.
Gern können Sie die Nachfragefunktion nutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Norman Dauskardt
- Rechtsanwalt -
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