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Sehr geehrte Anwältin,
sehr geehrter Anwalt,
letztes Jahr im August bis September 2009 habe ich bei einem deutschen, meiner Meinung nach seriösen Onlineshop, mehrmals Räuchermischungen (6 Päckchen a 3g) bestellt .
Nun habe ich eine Vorladung wegen Verstoß gegen BtMG bekommen.
Als ich bei der Polizei angerufen habe, um mich zu informieren, sagte man mir, dass man den Onlineshop durchsucht hat. Hierbei wurde festgestellt, dass in den Räuchermischungen die synthetischen Cannabinoide JWH-18, CP-47,497 enthalten sind. Es wurde jedoch auf der Website des Shops eindeutig versichert, dass es sich um legale Produkte handelt ohne den genannten Inhaltsstoffen. Deshalb habe ich die Räuchermischung dann auch bestellt.
Kurz zu meiner Vorgeschichte:
Vor sieben Jahren war ich wegen BtmG schon mal auffällig, deswegen wurde mir auch der Führerschein entzogen. Vor ca. 1 1/2 habe ich den Führerschein wegen bestandener MPU wieder erhalten.
Nun meine Fragen:
1. Wie soll ich mich bei der Vorladung verhalten?
2. Mit welcher Strafe muss ich rechnen?
3. Wird mir mein Führerschein wieder entzogen?
4. Übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten eines Anwalts und dieser auch ratsam?
Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort!.
Mit freundlichen Grüßen
Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 8.4.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 08.04.2010 20:15:50 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Ralf Morwinsky
Große Teichstraße 17, 18337 Marlow, Tel: 038221-42300, Fax: 038221-42299
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