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Frage geschrieben am 22.04.2009 21:08:34

legal erworbene Kräutermischungen: Trotzdem Verstoß gegen BtMG?

Rechtsgebiet: Strafrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 12923
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
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Sehr geehrte Anwältin,
Sehr geehrter Anwalt,

im März diesen Jahres kaufte ich bei einem Online-Versandhandel mit Sitz in Erzhausen-Darmstadt ein 3g-Päckchen einer bis dato völlig legal erhältlichen Kräutermischung. Den Inhalt des Päckchens rauchte ich mit einem Tabak-Gemisch.

Am 02.04.09 las ich dann in einer Pressemitteilung der Polizei Südhessen, dass „Im Zusammenhang mit einem Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des illegalen Handels mit Betäubungsmitteln“(1) der Onlineshop geschlossen worden war. Bei der Durchsuchung der Polizei wurden laut Pressemitteilung „insgesamt 1.766 Päckchen mit Kräutermischungen aus synthetischen Cannabinoiden und verschiedenen getrockneten Pflanzenteilen“(2) sichergestellt, welche bereits zum Verbot von Spice mit den synthetischen Cannabinoide JWH-18, CP-47,497 (im Januar diesen Jahres) geführt hatten.

Auf der Website des Shops wurde uns Käufern jedoch versichert, dass es sich bei den angebotenen Kräutermischungen (u.a. eben auch das von mir erworbene Kräutermischung) um legale Produkte handele und laut dem Händler bei der Produktbeschreibung keine der unter dem BtMG stehenden Substanzen JWH-018 oder CP47,497 enthält.
Zudem versichert der Händler weiterhin auf seiner Website, dass: „Alle hier angebotenen Produkte sind unseres Wissens nach legal. Unser Hersteller ist stets bemüht die Legalität der einzelnen Produkte sicherzustellen. Alle hier erhältlichen Räuchermischungen sind frei von illegalen Substanzen.“(3)

Die Polizei stellte neben den Kräutermischungen auch die Buchungsunterlagen sicher.


Nun zu meinen Fragen:

1. Muss ich mit rechtlichen Konsequenzen rechnen?
also: wenn nun tatsächlich illegale Substanzen in dem Produkt gefunden wurde, mir das Produkt aber doch als legal angepriesen wurde...

2. Muss ich evtl. gar mit einer Vorladung zur MPU rechnen?



Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Wane88


(1) http://www.pressep ortal.de /polizeipresse/pm/4969/1381501/polizeipr aesidium_suedhessen?search=erzhausen
(2) ebenda.
(3) https://herbal-highs.de/shop/pa ge/2?sessid=crx6nkd0i1PTFCaHz8i2zNkluHsg RUlglFcd7oIgZ5qNeGavDV6SYDVyi1fJvrES&sho p_param=


Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 22.4.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 22.04.2009 23:02:02
Sehr geehrte Fragestellerin, zunächst bedanke ich mich für Ihre Anfrage, die ich im Folgenden gerne beantworte. zu 1. Der Vorgang sollte Sie nic............

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legal erworbene Kräutermischungen: Trotzdem Verstoß gegen BtMG? | Gesamtbewertung: 4.8/5 | Datum: 2009-04-22
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