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Frage geschrieben am 29.04.2011 09:14:01

ladund zur anhörung widerruf der bewährung

Rechtsgebiet: Strafrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 951
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 66 weitere Antworten zum Thema Bewährung.
guten morgen also meine sache legt sich wie folgt da.

ich bin damals beim schwarzfahren erwischt worden und konnte nicht zahlen bin dadurch ins gefängniss wo ich meine strafe abgessesn habe in der zeit hatte ich noch 2 offene fälle wegen schwarzfahren bei der ich zu einer bewährungsstarfe mit arbeitsstunden verurteilt wurde da ich nach meinener haftentlassung direkt einen festen job bekommen habe habe ich die arbeitsstunden zu eiener ratenzahlung vereinbart konnte diese aber trotzt job nicht zahlen da noch offene mietschulden waren die ich jetzt bezahlt habe.
gester kam der brief vom amtsgericht zur anhörung wegen des bewährungswiderrufs.

wenn ich die offene summe die ich ja jetzt zahlen kann bezahle kann mir dann noch was passieren.

haben nun endlci halles im griff bis auf diese 400 euro und will deswegen nicht wieder ins gefängniss es läuft jetzt fast ein jahr super ei mir.

wäre nett wenn ich eine antwort bekäme


Antwort geschrieben am 29.04.2011 09:55:05
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Damm 2, 26135 Oldenburg, Tel: 0441 26 7 26, Fax: 0441 26 8 92
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Sehr geehrter Ratsuchender,

ohne Kenntnis alle Umstände und des gesamten Akteninhaltes ist es natürlich schwer, abschließend zu beurteilen.

Das vorweg:

Sofern Sie nun den Betrag ausgleichen, sollten Sie zu dem Termin unbedingt einen Zahlungsnachweis mitnehmen.

Denn wenn Sie dieses vorlegen können und auch die Gesamtsitation der Mietschulden nachweisen können, wird der Widerruf kaum ausgesprochen werden.

Allerdings wäre die vorherige Zahlung notwendig, so dass dieser Nachweis geführt werden kann. Dann wird der Bewährungswiderruf nicht in Betracht kommen.

Also: Die offene Summe ausgleichen. Zahlungsnachweise mitnehmen und die Sachen darlegen.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle


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