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Frage geschrieben am 02.02.2010 10:29:22

ladendiebstahl

Rechtsgebiet: Generelle Themen | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1474
guten morgen, am sonnabend 30.01.10 war ich bei penny lebensmittel einkaufen. ich habe mir zur gewohnheit gemacht eine plastikkühltasche mit zu nehmen( WEGEN ANTAUEN).da mein einkaufswagen ziemlich voll war, hängte ich die kühltasche an den wagen.ich ging zur kasse, da merkte ich , ich habe was vergessen und lief noch einmal zurück.dann legte ich den rest auf das band.war alles etwas hektisch. ich bezahlte meinen einkauf.kaum das ich meinen kassen bon in der hand hatte, standen 2 mitarbeiter(sicherheitsfirma) vor mir und baten mich ins büro.ich hatte in der hektik die kühltasche nicht ausgepackt( WERT 8,24) UND BEZAHLT. es wurde sofort ein formular genommen meine daten aufgenommen, ohne ein wort mit mir zu reden. dann sollte ich unterschreiben. da ich gar nicht wusste was für ein schriftstück es war, habe ich nicht unterschrieben.es war auch in dem büro sehr hektisch, wahrscheinlich weil gerade schichtwechsel war.

was passiert jetzt???

für eine schnelle nachricht wäre ich ihnen sehr dankbar,denn mit dieser situation kann ich nicht gut klarkommen


renate presser


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Diese Antwort ist vom 2.2.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 02.02.2010 10:39:43
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
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Sehr geehrter Fragestellerin,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Basis Ihres Einsatzes und des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts wie folgt beantworten möchte:

Möglicherweise haben Sie in der Tat mit einer Anzeige wegen Diebstahls zu rechnen.

Gemäß § 248a StGB (Strafgesetzbuch) - Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen - gilt:

Der Diebstahl und die Unterschlagung geringwertiger Sachen werden in den Fällen der §§ 242 und 246 nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

Daher kann eventuell eine Anzeige noch abgewendet werden, es sei denn, eine Strafverfolgung wird von Amts wegen durch die Staatsanwaltschaft eingeleitet, was durchaus möglich ist.

Sie sollten sich daher kurzfristig nochmals selbst oder über einen Anwalt mit dem Supermarkt in Verbindung setzen, den Sachverhalt (so wie Sie mir oben dargestellt haben) schildern und aussagen, dass Ihnen kein Vorsatz angelastet werden kann, gegebenenfalls den geringen Betrag dem Supermarkt erstatten, sollte dieses noch nicht geschehen sein. Dieses Angebot sollten Sie machen.
Keinesfalls sollten Sie aber etwas unterschreiben oder sonst ein Schuldanerkenntnis abgeben.

Sollte dennoch die Sache ermittelt werden, wird sie wahrscheinlich aller Voraussicht nach wegen Geringfügigkeit eingestellt werden.

Vorher sollten Sie doch versuchen, die Angelegenheit mit dem Supermarkt zu klären.

Ansonsten wäre nämlich auch ein Hausverbot im Supermarkt möglich, was sicherlich unschön wäre, wenn Sie dort noch einmal einkaufen möchten.

Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.


Mit freundlichen Grüßen

Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt


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