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lärmender Nachbar


02.10.2010 20:23 |
Preis: ***,00 € |

Nachbarschaftsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Karlheinz Roth


| in unter 1 Stunde

Guten Tag,

wir haben seit ca. 3 Jahren Schwierigkeiten mit unserem Nachbarn, der gerne oft und laut Musik hört.

Wir wohnen in einem Einfamilienhaus in ländlicher Gegend. Der Nachbar gegenüber ca. 15 Meter entfernt ebenso im EFH.
Auch andere Nachbarn sind betroffen; leider sich wir die nächsten und das Neubaugebiet ist erst sehr spärlich bebaut.

Von Freitag bis Sonntag ertönt die Musik von ca. 14.00 Uhr bis 21.00 Uhr. Sie ist deutlich in unserem Garten zu hören; die Bässe drönen natürlich auch ins Haus. Während seines Urlaubs täglich.
Lautstärke lt. Messgerät (wenn "normal" gehört wird ca, 45-65 db.)
Mit zunehmendem Alkohlspiegel des Nachbarn wird die Musik stündlich etwas lauter.
Wir können den Garten am Wochenende so quasi nicht nutzen und hören teilweise selbst beim fern sehen seine Bässe durch.


Haben bereits mehrmals versucht höflich darum zu bitten, die Musik leiser zu stellen. Dies endet dann immer im Chaos. Er dreht die Musik dann lautestmöglich auf und öffnet sämtliche Fenster und Türen zu unserer Seite.

Vor kurzem riefen wir dann das erste mal die Polizei.Polizei erstattete daraufhin Anzeige gegen ihn. Musik war dann zwar für den einen Abend aus, der Nachbar schlich dafür aber um unsere Häuser und klingelte x-mal Sturm.
Zudem drohte er uns bereits damit, den Kindern etwas anzutun falls wir uns nochmals über die zu laute Musik beschweren.
Er empfindet die Musik als angemessen.
Haben auch versucht mit seiner Schwester (wohnt nebenan) zu sprechen; sie versteht uns angeblich, kann aber nur bewirken, dass er ggf. andere Musikrichtung einlegt, an der Lautstärke kann sie nichts ändern.
Seine Eltern können auch nichts tun, da er anscheinend kein besonders gutes Verhältnis zu ihnen hat.
Haben uns auch schon an Bürgermeister gewandt, der versucht aber lediglich deeskalierend einzugreifen.

Wir können den Lärm mittlerweile wirklich nicht mehr hören und halten uns die Wochenenden über nicht mehr zu Hause auf.

Gibt es irgendwelche Möglichkeiten erfolgreich gegen den Nachbarn vor zu gehen?

Herzlichen Dank für die Hilfe.
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 69 weitere Antworten zum Thema:
Nachbar
02.10.2010 | 20:41

Antwort

von

Rechtsanwalt Karlheinz Roth
637 Bewertungen
Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.

Dies vorausgeschickt wird das Folgende ausgeführt:

Da sich Ihr Nachbar offensichtlich renitent verhält, ist eine einvernehmliche außergerichtliche Lösung unwahrscheinlich.

Nach Ihrem Sachvortrag gehen die Lärmbelästigungen über das Maß hinaus, was man üblicherweise zu dulden hat.
Damit Ihre Erfolgsaussichten vor Gericht gut sind, sollten Sie einen Sachverständigen beauftragen, der ein Lärmgutachten erstellt.

Um das Verfahren zu fördern, sollten Sie jedenfalls einen Kollegen mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte.
Für eine kostenlose Rückfrage stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Die moderne Kommunikation ermöglicht insoweit auch die Überbrückung größerer Entfernungen.



Nachfrage vom Fragesteller 03.10.2010 | 19:48

Guten Abend,

zu Ihrer Antwort noch folgende Frage:
Sie schreiben, die Lärmbelästigung geht über das Maß hinaus.
Was müssen wir den dulden? gibt es dazu Präzidenzfälle oder auch Gesetzliche Richtlinien?

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 03.10.2010 | 20:00

Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihren Nachtrag.

Hier geht es grundsätzlich um db-Werte, die sich bspw. aus der TA-Lärm ergeben.
Im Einzelnen muss aber hier ein Sachverständiger den jeweiligen Geräuschpegel in einem Gutachten festhalten, dessen Ergebnis für die Zumutbarkeit herangezogen werden kann.

ANTWORT VON
Rechtsanwalt Karlheinz Roth
Hamburg

637 Bewertungen
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