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Frage geschrieben am 13.02.2010 16:00:23

krankentagegeld

Rechtsgebiet: Versicherungsrecht, Privatversicherungsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 885
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin privat krankenversichert bei a. Ausserdem besteht eine Krankentageldversicherung bei b.Nun bin ich arbeitsunfähig krank.Meine Krankenversicherung b verlangt nun von meinem Hausarzt und meiner Vorversicherung eine Auskunft, ob Vorerkrankungen in Zusammenhang mit den derzeit gestellten Diagnosen stehen.Ausserdem verlangt sie eine Aufstellung der Beschwerden und Krankheiten der letzten 5 Jahre von meinem Hausarzt mit dem Hinweis, soweit die Vorerkrankungen in Zusammenhang mit den derzeit gestellten Diagnosen stehen.

Die derzeit gestellten Diagnosen stehen in keinem Zusammenhang mit Vorerkrankungen.

1. Reicht eine Bestätigung meines Hausarztes nicht aus,dass die derzeit gestellten Diagnosen nichts mit etwaigen Vorerkrankungen zu tun haben?
2.Muß meine Vorversicherung trotzdem auch eine Bestätigung abgegeben?


Ihr Ratsuchender


Antwort geschrieben am 13.02.2010 17:11:09
Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Frage anhand Ihrer Angaben sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

Ihre Krankentagegeldversicherung bietet Ihnen Versicherungsschutz gegen Verdienstausfall wegen Krankheit oder Unfall. Hierbei haben Sie Ihrem Versicherer auf Anforderung alle Auskünfte zu erteilen, die der Versicherer zur Feststellung der Leistungspflicht benötigt. In aller Regel haben Sie dabei im Rahmen Ihres Versicherungsantrages bereits Ihrer Krankentagegeldversicherung die Erlaubnis erteilt, im Versicherungsfall (wenn Sie eine Leistung begehren) entsprechende Erkundigungen bei anderen Versicherungen und auch Ärzten einzuholen.

Die Frage nach dem Zusammenhang mit Vorerkrankungen resultiert sehr wahrscheinlich daraus, dass bei einer bereits in der Vergangenheit festgestellten Leistungspflicht ein anschließender neuer Versicherungs- (und damit Leistungs-) fall nur dann gegeben ist, wenn diese neue Erkrankung mit der ersten in keinem ursächlichen Zusammenhang steht.

Nach Ihren Angabe ist dies vorliegend der Fall. Insoweit sollte Ihr Hausarzt und auch Ihre Vorversicherung wahrheitsgemäß die Fragen der Versicherung beantworten.

Gleiches gilt auch für die Frage nach den Vorerkrankungen und Beschwerden der letzten fünf Jahre. Nachdem nach Ihren Angaben Ihre Krankentagegeldversicherung hier nur dann eine ausführliche Stellungnahme Ihres Arztes erwartet, soweit ein Zusammenhang mit Ihrer jetzigen Erkrankung besteht, dies aber nach Ihrer Schilderung nicht der Fall ist, genüg hier vorerst der Hinweis Ihres Arztes, dass Vorerkrankungen und Beschwerden, die im Zusammenhang mit der jetzigen Erkrankung stehen, in den letzten fünf Jahren nicht bestanden haben.

Wie bereits erwähnt, haben Sie eine Auskunftsverpflichtung gegenüber Ihrer Krankentagegeldversicherung. Kommen Sie dieser nicht nach, erweckt dies zum einen den Anschein, Sie hätten was zu verbergen. Zum anderen kann der Krankentagegeldversicherer sogar von der Leistungsverpflichtung frei werden.

Nachdem gem. Ihrer Schilderung ein irgendwie gearteter Zusammenhang zwischen der jetzigen Erkrankung und früheren Erkrankungen nicht besteht, haben Sie nichts zu befürchten, wenn Sie die Rückfragen der Krankentagegeldversicherung wahrheitsgemäß beantworten (lassen).




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