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kostenlos testen button statt zahlungspflichtig bestellen button ab 01.08.2012


22.06.2012 21:33 |
Preis: 55,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle


| in unter 2 Stunden

Was ist wenn ein anbieter einen kostenlos testen button plaziert weil er seine dienstleistung erst einmal 14 tage kostenlos anbietet und somit ein vertrag für eine 14 tägige kostenlose mitgliedschaft anbietet. In diesem 14 tägigen kostenlosen vertrag wird nun aber geregelt dass nach ablauf der 14 tage (wenn kunde nicht kündigt) die kostenlose testmitgliedschaft in eine kostenpflichtige mitgliedschaft übergeht. Als button plaziert er 14 tage kostenlos testen.
Ist nun ein vertrag zustande gekommen oder nicht. Wenn ja gelten die regelungen in diesem vertrag. wenn ja was ist wenn in diesem geregelt wird dass nach ablauf der 14 tägigen mitgliedschaft die mitgliedschaft in eine jahresmitgliedschaft übergeht? Wird der vertrag nach dem neuen button gesetz dann nichtig weil kein zahlungspflichtig bestellen button da war wobei der unternehmer diesen ja garnicht setzen musste beim 14 tage kostenlos testen vertrag da die mitgliedschaft ja erst einmal kostenlos ist und es ja zu einem 14 tage kostenlos testen vertrag gekommen ist der weitere bedingungen enthält. Wie ist nun die buttonlösung in diesem speziellen fall zu sehen?
22.06.2012 | 22:04

Antwort

von

Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
1116 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender,

bei der Beschriftung des Buttons werden sicherlich auch Varianten zulässig sein.

Hierzu fehlen naturgemäss noch entsprechende Urteile, wobei aber sicherlich auch z.B. die Formulierung "zahlungspflichtiger Vertrag" oder "kostenpflichtiger Vertrag" möglich sein werden.

Aber auch hier ist entscheidend, dass der Besteller unmissverständlich uund zweifelsfrei erkennen kann, dass es eine finanzielle Zahlungsverpflichtung sein soll.

Und genau daran wird es scheitern, wenn nach Ihrer Schilderung dieser Hinweis erst irgendwo im Vertrag geregelt ist.

Dieser Hinweis wird dann nicht unmissverständlich sein, wenn zuvor von kostenlos die Rede ist. Und solche Unklarheiten gehen zu Lasten des Unternehmers; eine Zahlungsverpflichtung dürfte nicht entstehen.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg

Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
http://www.rechtsanwalt-bohle.de/index.php?tarcont=content/e-mail.inc.php


Nachfrage vom Fragesteller 22.06.2012 | 22:12

ob der vertrag kostenpflichtig wird oder kostenlos bleibt entscheidet in dem falle ja der verbraucher.
kündigt er in der 14 tägigegen testphase seinen account handelte es sich ja nicht um einen kostenpflichtigen vertrag. Kündigt er nicht würde die kostenlose mitgliedschaft in eine kostenpflichtige mitgliedschaft übergehen.
Es handelt sich also weder um einen kostenpflichtigen vertrag sowie auch nicht um einen kostenlosen vertrag. Um was für einen Vertrag handelt es sich dann ihrer meinung nach?
Entscheidungsvertrag? Welchen button soll ich einfügen? Ich muss mich noch entscheiden vertrag?
In 14 tagen weiss ich mehr vertrag?

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 22.06.2012 | 22:17

Sehr geehrter Ratsuchender,

es handelt sich um einen kostenpflichtigen vertrag der unter der Bedingung steht, dass eine Kündigung nicht erfolgt.

Genau diese Unsicherheit, die Sie ja letztlich zur Fragestellung veranlasst, ist unzulässig, wird die Zahlungspflicht entfallen lassen und dürfte auch abmahnträchtig sein.

Lassen Sie es nach 14 Tagen auslaufen. Dann muss ein neuer Vertrag geschlossen werden, der als kostenpflichtig gekennzeichnet sein muss. So ähnlich gibt es das schon bei vielen Virenschutzprogrammen.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg

Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
http://www.rechtsanwalt-bohle.de/index.php?tarcont=content/e-mail.inc.php

ANTWORT VON
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Oldenburg

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